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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Um zukünftig eine Vereinfachung <strong>und</strong> deutliche Beschleunigung sowohl der Beurteilung als<br />

auch dann ggf. erforderlichen formellen Planungsschritte zu ermöglichen, wird ein Prüfschema<br />

empfohlen, dass eine erste Bewertung von neuen Planvorhaben im Hinblick auf ihre Kompati-<br />

bilität mit dem <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>und</strong> der dort formulierten Zentrenhierarchie<br />

sowie den vorgeschlagenen Zielen <strong>und</strong> Ansiedlungsregeln ermöglicht. Den übergeordneten Zie-<br />

len folgend sind <strong>Einzelhandels</strong>vorhaben daher hinsichtlich ihrer Bedeutung <strong>für</strong> das Zentrengefü-<br />

ge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> zu hinterfragen. Da <strong>die</strong> Bedeutsamkeit neuer Vorhaben - lokal <strong>und</strong><br />

stadtteilübergreifend - insbesondere von ihrer Dimension <strong>und</strong> Lage bestimmt wird, wurden im<br />

Rahmen der Ansiedlungsregeln Schwellenwerte <strong>für</strong> eine (erste) Prüfung von Neuvorhaben (aber<br />

auch Erweiterungen <strong>und</strong> Verlagerungen) definiert. Gr<strong>und</strong>sätzlich sei jedoch angemerkt, dass<br />

<strong>die</strong>ses Prüfschema nur eine erste Grobbewertung ermöglichen soll <strong>und</strong> z.B. eine – im Einzelfall<br />

erforderliche – konkrete städtebauliche Wirkungsanalyse in keiner Weise ersetzen kann.<br />

Tabelle 13: Ansiedlungsempfehlungen nach Lage <strong>und</strong> Größe (Prüfschema)<br />

ZentrenrelevantesKernsortiment<br />

Nahversorgungsrelevantes<br />

Kernsortiment<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

82<br />

Nicht zentrenrelevantes<br />

Kernsortiment<br />

Zentrenkategorie I –<br />

Innenstadt ja ja ja<br />

Zentrenkategorie II –<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

Sonderstandort<br />

Meisenberg<br />

Sonstige solitäre<br />

Standorte<br />

1. WR-, GE-, GI-, SO- (o. EZH)<br />

Gebiete gem. BauNVO<br />

nicht eindeutige Gebietsstruktur<br />

(§34.1 BauGB), Prüfung!<br />

2. WS-, WA-, WB-, MD-, MI-,<br />

MK-Gebiete gem. BauNVO<br />

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