Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Um zukünftig eine Vereinfachung <strong>und</strong> deutliche Beschleunigung sowohl der Beurteilung als<br />
auch dann ggf. erforderlichen formellen Planungsschritte zu ermöglichen, wird ein Prüfschema<br />
empfohlen, dass eine erste Bewertung von neuen Planvorhaben im Hinblick auf ihre Kompati-<br />
bilität mit dem <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>und</strong> der dort formulierten Zentrenhierarchie<br />
sowie den vorgeschlagenen Zielen <strong>und</strong> Ansiedlungsregeln ermöglicht. Den übergeordneten Zie-<br />
len folgend sind <strong>Einzelhandels</strong>vorhaben daher hinsichtlich ihrer Bedeutung <strong>für</strong> das Zentrengefü-<br />
ge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> zu hinterfragen. Da <strong>die</strong> Bedeutsamkeit neuer Vorhaben - lokal <strong>und</strong><br />
stadtteilübergreifend - insbesondere von ihrer Dimension <strong>und</strong> Lage bestimmt wird, wurden im<br />
Rahmen der Ansiedlungsregeln Schwellenwerte <strong>für</strong> eine (erste) Prüfung von Neuvorhaben (aber<br />
auch Erweiterungen <strong>und</strong> Verlagerungen) definiert. Gr<strong>und</strong>sätzlich sei jedoch angemerkt, dass<br />
<strong>die</strong>ses Prüfschema nur eine erste Grobbewertung ermöglichen soll <strong>und</strong> z.B. eine – im Einzelfall<br />
erforderliche – konkrete städtebauliche Wirkungsanalyse in keiner Weise ersetzen kann.<br />
Tabelle 13: Ansiedlungsempfehlungen nach Lage <strong>und</strong> Größe (Prüfschema)<br />
ZentrenrelevantesKernsortiment<br />
Nahversorgungsrelevantes<br />
Kernsortiment<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />
82<br />
Nicht zentrenrelevantes<br />
Kernsortiment<br />
Zentrenkategorie I –<br />
Innenstadt ja ja ja<br />
Zentrenkategorie II –<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
Sonderstandort<br />
Meisenberg<br />
Sonstige solitäre<br />
Standorte<br />
1. WR-, GE-, GI-, SO- (o. EZH)<br />
Gebiete gem. BauNVO<br />
nicht eindeutige Gebietsstruktur<br />
(§34.1 BauGB), Prüfung!<br />
2. WS-, WA-, WB-, MD-, MI-,<br />
MK-Gebiete gem. BauNVO<br />