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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Während das Potenzial in den Sortimenten Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Computer<br />

<strong>und</strong> Zubehör sowie medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel <strong>für</strong> Ergänzungen in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen (insbesondere der Innenstadt) vorzusehen ist, sind Ergänzungen in den<br />

Bereichen Möbel oder Bau- <strong>und</strong> Gartenmarktsortimente auch außerhalb der Zentren zulässig<br />

<strong>und</strong> sinnvoll. Hier ist in erster Linie der bestehende Sonderstandort Meisenberg als Vorrangstandort<br />

<strong>für</strong> solche Angebotsausweitungen zu nennen.<br />

Tabelle 10: Absatzwirtschaftliche Spielräume in den einzelnen Warengruppen<br />

Warengruppe<br />

Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel<br />

Blumen / Zoo<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflegeartikel<br />

Schreibwaren / Papier / Bücher<br />

Bekleidung / Wäsche<br />

Schuhe / Lederwaren<br />

GPK / Hausrat / Geschenkartikel<br />

Spielwaren / Hobbyartikel / Musikinstrumente<br />

Sportartikel / Fahrräder / Camping<br />

Wohneinrichtungsbedarf<br />

Möbel<br />

Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten<br />

UE / PC / Telekommunikation / Foto <strong>und</strong> Zubehör<br />

medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel<br />

Uhren / Schmuck<br />

Bau- <strong>und</strong> Gartenmarktsortimente<br />

Eigene Berechnungen auf Basis verschiedener Kennwerte<br />

Gesamtstadt<br />

Quantitativ begrenzte absatzwirtschaftliche Spielräume sollen nicht dazu <strong>die</strong>nen, qualitative <strong>und</strong><br />

räumliche Angebotsverbesserungen zu verhindern. Entscheidend ist stets, Vorhaben nach Lage,<br />

Art <strong>und</strong> Maß <strong>und</strong> der daraus resultierenden Verträglichkeit mit der örtlichen <strong>Einzelhandels</strong>situation<br />

zu beurteilen. Ein übergeordnetes Leitmotiv der zukünftigen <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />

sollte daher weniger der quantitative Ausbau als vielmehr <strong>die</strong> räumlich-strukturelle Sicherung<br />

<strong>und</strong> Verbesserung der Angebotssituation sein.<br />

Um ein <strong>Einzelhandels</strong>entwicklungskonzept aufzustellen, ist es nicht nur erforderlich, <strong>die</strong> Angebotsstrukturen<br />

quantitativ <strong>und</strong> räumlich darzustellen sowie <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen Spielräume<br />

zu ermitteln, sondern insbesondere auch zu untersuchen, ob, <strong>und</strong> wenn ja welche Bereiche im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet zukünftig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortführung von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen bzw. neue <strong>Einzelhandels</strong>einrichtungen<br />

geeignet erscheinen (Entwicklungsbereiche) bzw. wo im Umkehrschluss keine<br />

<strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen zu be<strong>für</strong>worten sind (Tabubereiche). Hierzu wurden während der Erarbeitung<br />

des vorliegenden <strong>Einzelhandels</strong>konzepts bereits konkrete stadtentwicklungspolitische<br />

Zielvorstellungen formuliert.<br />

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Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

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