Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Während das Potenzial in den Sortimenten Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Computer<br />
<strong>und</strong> Zubehör sowie medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel <strong>für</strong> Ergänzungen in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen (insbesondere der Innenstadt) vorzusehen ist, sind Ergänzungen in den<br />
Bereichen Möbel oder Bau- <strong>und</strong> Gartenmarktsortimente auch außerhalb der Zentren zulässig<br />
<strong>und</strong> sinnvoll. Hier ist in erster Linie der bestehende Sonderstandort Meisenberg als Vorrangstandort<br />
<strong>für</strong> solche Angebotsausweitungen zu nennen.<br />
Tabelle 10: Absatzwirtschaftliche Spielräume in den einzelnen Warengruppen<br />
Warengruppe<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel<br />
Blumen / Zoo<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflegeartikel<br />
Schreibwaren / Papier / Bücher<br />
Bekleidung / Wäsche<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
GPK / Hausrat / Geschenkartikel<br />
Spielwaren / Hobbyartikel / Musikinstrumente<br />
Sportartikel / Fahrräder / Camping<br />
Wohneinrichtungsbedarf<br />
Möbel<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten<br />
UE / PC / Telekommunikation / Foto <strong>und</strong> Zubehör<br />
medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel<br />
Uhren / Schmuck<br />
Bau- <strong>und</strong> Gartenmarktsortimente<br />
Eigene Berechnungen auf Basis verschiedener Kennwerte<br />
Gesamtstadt<br />
Quantitativ begrenzte absatzwirtschaftliche Spielräume sollen nicht dazu <strong>die</strong>nen, qualitative <strong>und</strong><br />
räumliche Angebotsverbesserungen zu verhindern. Entscheidend ist stets, Vorhaben nach Lage,<br />
Art <strong>und</strong> Maß <strong>und</strong> der daraus resultierenden Verträglichkeit mit der örtlichen <strong>Einzelhandels</strong>situation<br />
zu beurteilen. Ein übergeordnetes Leitmotiv der zukünftigen <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />
sollte daher weniger der quantitative Ausbau als vielmehr <strong>die</strong> räumlich-strukturelle Sicherung<br />
<strong>und</strong> Verbesserung der Angebotssituation sein.<br />
Um ein <strong>Einzelhandels</strong>entwicklungskonzept aufzustellen, ist es nicht nur erforderlich, <strong>die</strong> Angebotsstrukturen<br />
quantitativ <strong>und</strong> räumlich darzustellen sowie <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen Spielräume<br />
zu ermitteln, sondern insbesondere auch zu untersuchen, ob, <strong>und</strong> wenn ja welche Bereiche im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet zukünftig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortführung von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen bzw. neue <strong>Einzelhandels</strong>einrichtungen<br />
geeignet erscheinen (Entwicklungsbereiche) bzw. wo im Umkehrschluss keine<br />
<strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen zu be<strong>für</strong>worten sind (Tabubereiche). Hierzu wurden während der Erarbeitung<br />
des vorliegenden <strong>Einzelhandels</strong>konzepts bereits konkrete stadtentwicklungspolitische<br />
Zielvorstellungen formuliert.<br />
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Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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