Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Karte 10: <strong>Stadt</strong>teilzentrum Westheim<br />
Eigene Darstellung<br />
7.2 Sonderstandort Meisenberg<br />
� Der Sonderstandort Meisenberg <strong>die</strong>nt als Ergänzungs- <strong>und</strong> Vorrangstandort <strong>für</strong> nicht<br />
zentrenrelevanten Einzelhandel.<br />
� Die Konzentrationstendenzen zu einem zusammenhängenden <strong>Einzelhandels</strong>standort sind<br />
nach Möglichkeit zu fördern, um den Standort so strukturell aufzuwerten <strong>und</strong> zu attraktivieren.<br />
� Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation zum zentralen Versorgungsbereich<br />
Hauptgeschäftsbereich der Innenstadt sowie unter Berücksichtigung der landesplanerischen<br />
Regelungen des §24a LEPro NRW ist ein (weiterer) Ausbau des zentrenrelevanten<br />
Angebots jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich restriktiv zu behandeln.<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />
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