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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Karte 10: <strong>Stadt</strong>teilzentrum Westheim<br />

Eigene Darstellung<br />

7.2 Sonderstandort Meisenberg<br />

� Der Sonderstandort Meisenberg <strong>die</strong>nt als Ergänzungs- <strong>und</strong> Vorrangstandort <strong>für</strong> nicht<br />

zentrenrelevanten Einzelhandel.<br />

� Die Konzentrationstendenzen zu einem zusammenhängenden <strong>Einzelhandels</strong>standort sind<br />

nach Möglichkeit zu fördern, um den Standort so strukturell aufzuwerten <strong>und</strong> zu attraktivieren.<br />

� Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation zum zentralen Versorgungsbereich<br />

Hauptgeschäftsbereich der Innenstadt sowie unter Berücksichtigung der landesplanerischen<br />

Regelungen des §24a LEPro NRW ist ein (weiterer) Ausbau des zentrenrelevanten<br />

Angebots jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich restriktiv zu behandeln.<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

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