Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
<strong>die</strong> Kompatibilität zu den anderen Abgrenzungen in der Regel gewährleistet bleibt.<br />
Abschließend sei in <strong>die</strong>sem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass eine Verständigung<br />
über <strong>die</strong> Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche einerseits sowie der Sonderstandorte<br />
auch <strong>und</strong> insbesondere im Hinblick auf <strong>die</strong> bauleitplanerische Feinsteuerung zwingend geboten<br />
ist, stellen sie doch <strong>die</strong> räumliche Bezugsebene <strong>für</strong> <strong>die</strong> Differenzierung der einzelhandelsrelevan-<br />
ten Sortimente in zentren- <strong>und</strong> nicht zentrenrelevante Sortimente dar. Hier<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> Herleitung<br />
<strong>und</strong> der Beschluss einer ortsspezifischen Sortimentsliste (sog. <strong>Marsberg</strong>er Sortimentsliste; siehe<br />
Kapitel 8) unabdingbar.<br />
In den folgenden Karten werden <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> auf<br />
mikroräumlicher Ebene möglichst parzellenscharf abgegrenzt. Die Abgrenzungen wurden auf<br />
Basis der vorgestellten Kriterien vorgenommen <strong>und</strong> sind als klarer räumlicher Bezugsrahmen <strong>für</strong><br />
zukünftige <strong>Einzelhandels</strong>entwicklungen („Entwicklungsbereiche“) heranzuziehen. Im Einzelnen<br />
wurde von der parzellenscharfen Abgrenzung abgewichen, da vor allem <strong>die</strong> Ausrichtung der<br />
zentralen Nutzungen zur Erschließungsachse hin ausschlaggebend ist. Durch <strong>die</strong>se Generalisierung<br />
soll deutlich werden, dass das Entwicklungsziel darin besteht eine Dichte zentraler Nutzungen<br />
in der linearen Ausrichtung zu erlangen, nicht aber weiter in <strong>die</strong> Tiefe („zweite Reihe“ oder<br />
Erschließung von „hinten“).<br />
Im Folgenden wird – wie bereits in Kapitel 6.3 beschrieben – unterschieden zwischen<br />
� Der <strong>Marsberg</strong>er Innenstadt (Zentrentyp I)<br />
� den <strong>Stadt</strong>teilzentren (zur Gr<strong>und</strong>versorgung) Bredelar <strong>und</strong> Westheim (Zentrentyp II)<br />
Empfehlungen zur zukünftigen Entwicklung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bewertung aktueller Planungen werden vor<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> der in Kapitel 6.2 konkretisierten Ziele der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung <strong>und</strong> der<br />
in Kapitel 4 dargestellten Versorgungssituation in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen vorgenommen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten <strong>die</strong> Zentralen Versorgungsbereiche als Entwicklungsbereiche <strong>für</strong> zentren-<br />
<strong>und</strong> nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, wobei sich <strong>die</strong> spezifische Notwendigkeit einer<br />
quantitativen Erweiterung an den Entwicklungsempfehlungen zur zukünftigen Versorgungsfunktion<br />
<strong>und</strong> der Angebotssituation im jeweiligen <strong>Stadt</strong>teil orientiert.<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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