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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung zu setzen.<br />

<strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen <strong>und</strong> –erweiterungen sind sinnvoll, wenn...<br />

� ...sie <strong>die</strong> Versorgungssituation in <strong>Marsberg</strong> sichern <strong>und</strong> verbessern,<br />

� ...sie <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche (v.a. Innenstadt) stärken,<br />

� ...sie zu einer räumlichen Konzentration des <strong>Einzelhandels</strong> auf stadtentwicklungspolitisch<br />

sinnvolle Standorte beitragen,<br />

� ...<strong>die</strong> wohnungsnahe Gr<strong>und</strong>versorgung verbessert bzw. gesichert wird,<br />

� ...neuartige oder spezialisierte Anbieter zu einer Diversifizierung des Angebotsspektrums beitragen.<br />

Das Leitbild „Räumlich-funktionale Gliederung“ schafft <strong>die</strong>sbezüglich einen klaren räumlichen<br />

wie funktionalen Rahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung: Der Einzelhandel wird in<br />

Abhängigkeit von Sortiments- <strong>und</strong> Größenstrukturen, der ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

<strong>und</strong> in funktionaler Ergänzung auf ausgewählte <strong>Einzelhandels</strong>schwerpunkte im <strong>Marsberg</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet konzentriert. Die stringente Steuerung seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> innerhalb <strong>die</strong>ser<br />

„Leitplanken“ ermöglicht <strong>die</strong> Chance einer sinnvollen <strong>und</strong> zukunftsfähigen räumlichfunktionalen<br />

Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong>.<br />

Aus ökonomischer Sicht wird durch <strong>die</strong> Berücksichtigung des vielfach ausgeschöpften absatzwirtschaftlichen<br />

Entwicklungsspielraums durch klare sortiments- <strong>und</strong> größenspezifische Zielvorstellungen<br />

ein ruinöser Verdrängungswettbewerb vermieden. Durch klare räumlich-funktionale<br />

Strukturen <strong>und</strong> Vorgaben kann <strong>die</strong> Ausstrahlung des <strong>Einzelhandels</strong> verbessert werden <strong>und</strong> zu einer<br />

besseren Ausschöpfung des Kaufkraftvolumens der Bevölkerung beitragen. Durch <strong>die</strong>se Zielvorgaben<br />

seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> bleiben Investitions- <strong>und</strong> Ansiedlungsinteressen, insbesondere<br />

auch in den städtebaulich-funktionalen Zentren, erhalten. Mögliche Entwicklungsimpulse<br />

zur Stärkung bzw. Erweiterung des <strong>Einzelhandels</strong>standorts <strong>Marsberg</strong> können entsprechend planerisch<br />

gefördert <strong>und</strong> gelenkt werden. Es besteht <strong>die</strong> Chance einer zukunftsfähigen Verstärkung<br />

von sinnvollen <strong>und</strong> tragfähigen <strong>Einzelhandels</strong>strukturen.<br />

Aus politischer <strong>und</strong> planerischer Sicht ist <strong>die</strong> Anwendung des Leitbilds mit einer stringenten<br />

Planungs- <strong>und</strong> Steuerungspraxis verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Planungs- <strong>und</strong> Investitionssicherheit sowohl auf<br />

Seiten der Investoren als auch der bestehenden Betreiber somit weiterhin gegeben. Die <strong>Stadt</strong>planung<br />

wird ihrer übergreifenden Steuerungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung gerecht <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

aktive Rolle der Politik <strong>und</strong> Verwaltung in der <strong>Stadt</strong>planung bleibt erhalten. Durch <strong>die</strong> Förderung<br />

einer in sich verträglichen <strong>und</strong> ergänzenden Arbeitsteilung im <strong>Marsberg</strong>er Einzelhandel wird das<br />

Entwicklungsziel von attraktiven <strong>und</strong> lebendigen städtebaulich-funktionalen Zentren unterstützt.<br />

Eine stringente Anwendung des Leitbilds setzt sowohl positive Signale nach innen als auch nach<br />

außen. Einzelinteressen werden der <strong>Stadt</strong>entwicklung nachgeordnet <strong>und</strong> es entstehen <strong>die</strong>sbezüglich<br />

keine Abhängigkeiten.<br />

Aus rechtlicher Sicht nutzt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>planung auch weiterhin ihre umfangreichen gesetzlichen<br />

Eingriffs- <strong>und</strong> Lenkungsmöglichkeiten, was eine zielgerichtete <strong>und</strong> konsequente Anwendung des<br />

rechtlichen Instrumentariums bedeutet. Für Betreiber <strong>und</strong> Investoren ist Planungs- <strong>und</strong> Rechtssicherheit<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet gegeben. Städtebauliche Begründungen, z. B. im Rahmen von Bauleit-<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

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