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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Hierarchisch gestuftes, aufgabenteiliges Netz von funktionsfähigen Versorgungszentren<br />

Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine regional konkurrenzfähige <strong>und</strong> attraktive gesamtstädtische <strong>Einzelhandels</strong>situation<br />

ist <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> Stärkung einer ausgewogenen, hierarchisch gegliederten<br />

Versorgungsstruktur. Eine funktionale Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen <strong>Einzelhandels</strong>standorten<br />

ist unabdingbar, um Doppelungen im <strong>Einzelhandels</strong>angebot sowie Überschneidungen<br />

von Einzugsgebieten mit potenziell negativen Folgewirkungen auszuschließen. Eine bedeutende<br />

Rolle spielt hier insbesondere <strong>die</strong> bestehende Konzentration von zentrenrelevantem<br />

<strong>Einzelhandels</strong>angebot in der Innenstadt sowie gr<strong>und</strong>versorgungsrelevanten Sortimenten in den<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren im <strong>Stadt</strong>gebiet. Dabei liegt <strong>die</strong> Stärke eines Geschäftszentrums als wesentlicher<br />

Versorgungsbereich insbesondere in der räumlichen Dichte <strong>und</strong> Vielfalt des – seiner Versorgungsfunktion<br />

entsprechenden – <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsangebots.<br />

Aufgabenteilung / Ergänzung der zentralen Versorgungsbereiche durch vorhandene <strong>Einzelhandels</strong>standorte<br />

außerhalb der Zentrenstruktur (zentrenverträglicher Sonderstandort<br />

<strong>und</strong> Einzelbetriebe mit überörtlicher Bedeutung)<br />

Der bestehende Sonderstandort Meisenberg stellt einerseits zwar einen Konkurrenzstandort, andererseits<br />

aber auch eine sinnvolle <strong>und</strong> notwendige Ergänzung des <strong>Einzelhandels</strong> in den integrierten<br />

<strong>Marsberg</strong>er Zentren dar. Im Sinne einer Arbeitsteilung ist <strong>die</strong>ser Standort als Vorrangstandorte<br />

<strong>für</strong> (großflächigen) Einzelhandel außerhalb der gewachsenen Zentren der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong><br />

als Ergänzungsstandort <strong>für</strong> Betriebe mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment aufzufassen.<br />

Dies hat zwingend zur Folge, dass hier eine gezielte <strong>und</strong> geordnete Entwicklung großflächiger<br />

<strong>Einzelhandels</strong>betriebe angestrebt werden muss. Neuansiedlungen großflächigen <strong>Einzelhandels</strong><br />

mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind vorrangig an <strong>die</strong>sem Sonderstandort zu konzentrieren.<br />

Dazu muss <strong>die</strong>ser gemäß der landesplanerischen Vorgaben des § 24a LEPro in der<br />

Regionalplanung als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) ausgewiesen sein. Bei Erweiterungen<br />

oder Umnutzungen bestehender Betriebe ist jeweils <strong>die</strong> Verträglichkeit des Vorhabens anhand<br />

der formulierten gesamtstädtischen Ziele <strong>und</strong> Empfehlungen zu überprüfen.<br />

Insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der <strong>für</strong> den Großteil der Warengruppen guten Angebotsausstattung<br />

<strong>und</strong> der beschränkten absatzwirtschaftlichen Entwicklungsspielräume in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Marsberg</strong> ist <strong>die</strong> Entwicklung von neuen <strong>Einzelhandels</strong>zentren (bzw. –standorten) zu vermeiden.<br />

Eine Öffnung neuer (in der Regel autok<strong>und</strong>enorientierter) <strong>Einzelhandels</strong>standorte, in denen insbesondere<br />

zentrenrelevante Sortimente vorgehalten werden, außerhalb der gewachsenen Strukturen,<br />

bewirken in der Regel eine Schwächung bestehender Zentrenstrukturen <strong>und</strong> haben einen<br />

ruinösen Wettbewerb zur Folge. Hierbei gilt es vor allem zu berücksichtigen, dass ein einmal <strong>für</strong><br />

„<strong>Einzelhandels</strong>nutzungen geöffneter Standort“ nur sehr schwer anschließend wieder einer anderen<br />

Nutzung zugeführt werden kann <strong>und</strong> somit der Umnutzungsdruck im Falle einer möglichen<br />

<strong>Einzelhandels</strong>brache enorm groß werden kann. Die Umsetzung der bestehenden Entwicklungsspielräume<br />

ist somit vorwiegend auf den bestehenden Sonderstandort auszurichten.<br />

Verkürzung der Wege ("<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege")<br />

Ein kompaktes Hauptgeschäftszentrum mit kurzen Wegen ist eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Entwicklung <strong>und</strong> das Entstehen lebendiger urbaner Räume. Eine Verkürzung der in der <strong>Stadt</strong><br />

erforderlichen Wege <strong>die</strong>nt zum einen umwelt- <strong>und</strong> verkehrspolitischen Belangen. Zum anderen<br />

ist eine "<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege" aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> immobileren Teile der Bevölkerung von er-<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

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