Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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(Kleingeräte)<br />
� Foto/Optik<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
� Haus- <strong>und</strong> Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel)<br />
� Uhren/Schmuck<br />
� Spielwaren/Sportartikel<br />
In der kommunalen Planungspraxis ergeben sich aufgr<strong>und</strong> der Definition der zentrenrelevanten<br />
Leitsortimente Zuordnungsfragen zu einzelnen Sortimenten, da <strong>die</strong> gebräuchlichen Sortimentslisten<br />
i.d.R. stärker differenziert sind. Der EHE NRW, 2008 zeigt in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auf,<br />
dass <strong>die</strong> Gemeinden bei der Aufstellung ihrer ortsspezifischen Sortimentsliste <strong>die</strong> zu beachtenden<br />
Leitsortimente konkretisieren. Am Beispiel des Leitsortiments „Einrichtungszubehör (ohne<br />
Möbel)“ wird <strong>die</strong> Möglichkeit folgende Untergruppen zu bilden, verdeutlicht:<br />
� Teppiche (Rollwaren <strong>und</strong> Einzelware)<br />
� Lampen/Leuchten/Leuchtmittel<br />
� Matratzen/Bettwaren<br />
� Bilder/Bilderrahmen/Spiegel<br />
� Tapeten<br />
Diese können als zentrenrelevant gelten, während eine andere Gemeinde beispielsweise Matratzen<br />
oder Lampen/Leuchten/Leuchtmittel als nicht zentrenrelevant einstuft. Es ist davon auszugehen,<br />
dass <strong>die</strong>se aufgezeigte Differenzierung in Untergruppen damit auch auf andere unspezifizierte<br />
Sortimentsgruppen der Liste der zentrenrelevanten Leitsortimente, wie beispielsweise<br />
Sportartikel, zu übertragen ist.<br />
Im Rahmen der Aufstellung der <strong>Marsberg</strong>er Sortimentsliste wurden insbesondere auch bei <strong>die</strong>sen<br />
Sortimenten <strong>die</strong> lokale Situation sowie <strong>die</strong> städtebaulichen Zielvorstellungen näher betrachtet.<br />
Insgesamt ist aber dennoch festzuhalten, dass im Hinblick auf <strong>die</strong> im Landesentwicklungsprogramm<br />
NRW (Anlage 1) definierten Leitsortimente nur ein begrenzter Spielraum bleibt, um<br />
örtliche Differenzierungen vorzunehmen.<br />
Methodik zur Erstellung von Sortimentslisten<br />
Die Sortimentsliste stellt einen wichtigen instrumentellen Baustein zur Sicherung der städtebaulichen<br />
Leitvorstellungen dar. Kuschnerus 17 stellt im Sinne der Rechtssicherheit folgende Vorgehensweise<br />
als sachgerecht bei der Erstellung von Sortimentslisten dar:<br />
� Im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen <strong>Einzelhandels</strong>konzeptes werden <strong>die</strong> tatsächlich<br />
vorhandenen, typischerweise als zentrenrelevant angesehenen Warensortimente in<br />
den zentralen Versorgungsbereichen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Bauleitplanung geschützt <strong>und</strong> gesichert<br />
werden sollen, nach ihrem Umfang ermittelt (Sortimente, Verkaufsflächen).<br />
17 Vgl. Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 530<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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