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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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(Kleingeräte)<br />

� Foto/Optik<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

� Haus- <strong>und</strong> Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel)<br />

� Uhren/Schmuck<br />

� Spielwaren/Sportartikel<br />

In der kommunalen Planungspraxis ergeben sich aufgr<strong>und</strong> der Definition der zentrenrelevanten<br />

Leitsortimente Zuordnungsfragen zu einzelnen Sortimenten, da <strong>die</strong> gebräuchlichen Sortimentslisten<br />

i.d.R. stärker differenziert sind. Der EHE NRW, 2008 zeigt in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auf,<br />

dass <strong>die</strong> Gemeinden bei der Aufstellung ihrer ortsspezifischen Sortimentsliste <strong>die</strong> zu beachtenden<br />

Leitsortimente konkretisieren. Am Beispiel des Leitsortiments „Einrichtungszubehör (ohne<br />

Möbel)“ wird <strong>die</strong> Möglichkeit folgende Untergruppen zu bilden, verdeutlicht:<br />

� Teppiche (Rollwaren <strong>und</strong> Einzelware)<br />

� Lampen/Leuchten/Leuchtmittel<br />

� Matratzen/Bettwaren<br />

� Bilder/Bilderrahmen/Spiegel<br />

� Tapeten<br />

Diese können als zentrenrelevant gelten, während eine andere Gemeinde beispielsweise Matratzen<br />

oder Lampen/Leuchten/Leuchtmittel als nicht zentrenrelevant einstuft. Es ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>die</strong>se aufgezeigte Differenzierung in Untergruppen damit auch auf andere unspezifizierte<br />

Sortimentsgruppen der Liste der zentrenrelevanten Leitsortimente, wie beispielsweise<br />

Sportartikel, zu übertragen ist.<br />

Im Rahmen der Aufstellung der <strong>Marsberg</strong>er Sortimentsliste wurden insbesondere auch bei <strong>die</strong>sen<br />

Sortimenten <strong>die</strong> lokale Situation sowie <strong>die</strong> städtebaulichen Zielvorstellungen näher betrachtet.<br />

Insgesamt ist aber dennoch festzuhalten, dass im Hinblick auf <strong>die</strong> im Landesentwicklungsprogramm<br />

NRW (Anlage 1) definierten Leitsortimente nur ein begrenzter Spielraum bleibt, um<br />

örtliche Differenzierungen vorzunehmen.<br />

Methodik zur Erstellung von Sortimentslisten<br />

Die Sortimentsliste stellt einen wichtigen instrumentellen Baustein zur Sicherung der städtebaulichen<br />

Leitvorstellungen dar. Kuschnerus 17 stellt im Sinne der Rechtssicherheit folgende Vorgehensweise<br />

als sachgerecht bei der Erstellung von Sortimentslisten dar:<br />

� Im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen <strong>Einzelhandels</strong>konzeptes werden <strong>die</strong> tatsächlich<br />

vorhandenen, typischerweise als zentrenrelevant angesehenen Warensortimente in<br />

den zentralen Versorgungsbereichen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Bauleitplanung geschützt <strong>und</strong> gesichert<br />

werden sollen, nach ihrem Umfang ermittelt (Sortimente, Verkaufsflächen).<br />

17 Vgl. Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 530<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

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