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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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heblicher Bedeutung.<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung der wohnortnahen Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Der Verkürzung der Wege <strong>die</strong>nt auch eine flächendeckende Versorgung mit Gütern des kurzfristigen<br />

Bedarfs (Nahversorgung) - insbesondere im Bereich Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel: Es soll<br />

eine wohnungsnahe (<strong>und</strong> somit auch fußläufige) <strong>und</strong> möglichst flächendeckende Versorgung<br />

ermöglicht werden. Bislang werden nahversorgungsrelevante Waren in einem zu hohen<br />

Maße an städtebaulich nicht integrierten Standorten angeboten. Diese bestehende (städtebaulich<br />

<strong>und</strong> versorgungsstrukturell nicht wünschenswerte) Abschöpfung kann zukünftig nicht als<br />

Argument <strong>für</strong> fehlende Investitionen / Ansiedlungen an städtebaulich sinnvollen Standorten (wie<br />

z.B. innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche) herangezogen werden.<br />

Ein über alle Betriebsformen reichendes <strong>und</strong> möglichst dichtes Gr<strong>und</strong>versorgungsangebot ist<br />

nicht nur unter sozialen <strong>und</strong> kommunikativen Aspekten ein wichtiger Bestandteil eines zukunftsfähigen<br />

<strong>Einzelhandels</strong>konzepts, häufig bilden Lebensmittelanbieter in kleineren Zentren eine<br />

wichtige Magnetfunktion auch <strong>für</strong> weitere Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung).<br />

Zunehmend stehen <strong>die</strong>sen planerisch wie gesamtentwicklungspolitisch sinnvollen Standorten<br />

jedoch betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten (Mindestgrößen zur attraktiven Präsentation<br />

eines entsprechenden Warensortiments haben entsprechende Mindestumsätze zur Folge,<br />

<strong>die</strong> wiederum ein entsprechendes Kaufkraftpotenzial im Einzugsbereich bedingen) gegenüber,<br />

<strong>die</strong> eine Umsetzung <strong>die</strong>ser Ziele erschweren. Daher muss darauf geachtet werden, eine räumlich<br />

(Standort) wie funktional (verschiedene Betriebsformen <strong>und</strong> –größen) abgestufte <strong>und</strong> ausgewogene<br />

Gr<strong>und</strong>versorgungsstruktur im <strong>Marsberg</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet zu sichern.<br />

Eine höhere Kaufkraftbindung eines zentralen Versorgungsbereichs soll also vorrangig aus<br />

dem Einzugsbereich (<strong>und</strong> dann ggf. auch in bewusster Konkurrenz zu einem nicht integrierten<br />

Standort) – <strong>und</strong> nicht durch eine Verlagerung von bislang auf andere Nahversorgungsstandorte<br />

gerichteten Kaufkraftströmen – erreicht werden.<br />

Sicherung von Gewerbegebieten <strong>für</strong> Handwerk <strong>und</strong> Produzierendes Gewerbe<br />

Schließlich ist ein Ziel, dass <strong>die</strong> mit Hilfe des Baurechts geschaffenen Gewerbegebiete der eigentlichen<br />

Zielgruppe, nämlich Handwerk <strong>und</strong> Produzierendem Gewerbe zur Verfügung stehen.<br />

Diese sind häufig nicht in der Lage, mit den preislichen Angeboten des <strong>Einzelhandels</strong> <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden mitzuhalten.<br />

Schaffung von Planungs- <strong>und</strong> Investitionssicherheit insgesamt<br />

Jede potenzielle Investition ist in erheblichem Ausmaß von den Rahmenbedingungen abhängig,<br />

<strong>die</strong> z.T. von der <strong>Stadt</strong> geschaffen werden können. Dabei werden Investitionen wahrscheinlicher,<br />

wenn (politische) Risiken "ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteile" vermieden werden. Damit<br />

kann (<strong>und</strong> soll) jedoch keine Renditesicherheit erreicht werden: Im wettbewerblichen Wirtschaftssystem<br />

bleibt jede Investition mit unternehmerischen Risiken verb<strong>und</strong>en. Wenn also mit<br />

dem <strong>Zentrenkonzept</strong> ein Schutz der zentralen Versorgungsbereiche assoziiert wird, so nur in<br />

dem Sinne, dass <strong>die</strong>se vor "unfairem Wettbewerb" geschützt werden soll. Gr<strong>und</strong>sätzlich hat das<br />

Planungsrecht ohnehin wettbewerbsneutral zu sein.<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

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