AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))
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schöpft. Die Standortbegründeten Minimalerhalter sind abhängig von der Höhe ihres noch verbleibenden<br />
Standortglaubens „Abwartende“ oder „Ablehnende“. Sie treten im Prozess häufig als „Meckerer“ auf, die<br />
von den guten alten Zeiten erzählen. Um hier zu mobilisieren sind die Vermittlung einer glaubhaften Zukunftsvision<br />
sowie eine intensive thematische Argumentation notwendig. Finanzielle Anreize spielen eine<br />
geringere Rolle, da die Finanzausstattung der Standortbegründeten Minimalerhalter zumeist gut ist.<br />
Renditeorientierter Exit-Stratege: Bei den Renditeorientierten Exit-Strategen handelt es sich um die im<br />
Volksmund „Ausschlachter“ oder „Zwischenverwerter“ genannten Eigentümer. Das ökonomische Ziel<br />
ist das Abschöpfen der kurzfristigen Rendite ohne eigene Investitionen vorzunehmen. In einigen Fällen<br />
kaufen Immobilienfirmen für sie eigentlich uninteressante Gebäude im Rahmen eines Paketkaufs. Die<br />
häufig durchgeführten Privatisierungen an die Mieter bringen für den Stadterneuerungsprozess die Gefahr<br />
mit sich, dass die resultierende sehr kleinteilige, häufig wenig solvente Eigentümerstruktur kaum<br />
für Investitionen zu mobilisieren ist. Die Renditeorientierten Exit-Strategen sind „Ablehnende“ bei denen<br />
wahrscheinlich keine Mobilisierung möglich ist. Hier sollte wenn möglich, der Eigentumsübergang positiv<br />
beeinflusst werden.<br />
Standortbegründeter Exit-Stratege: Die standortbegründeten Exit-Strategen investieren aufgrund ihres<br />
fehlenden Glaubens an den Standort nicht mehr und tragen sich mit Verkaufsabsichten. Es handelt sich<br />
zumeist um „Ablehnende“, die nicht mehr zu gewinnen sind. In einigen Fällen kann es möglich sein, durch<br />
das Aufzeigen einer fundierten Zukunftsvision „Abwartende“ aus ihnen zu machen.<br />
Investitionsunfä<br />
hige: Aus finanziellen oder persönlichen Gründen (Alter, Gesundheit etc.) sind die Investi-<br />
tionsunfä<br />
higen mit der Bewirtschaftung ihrer Immobilie überfordert. Hier müssen Hilfsangebote entsprechend<br />
der persönlichen Situation vermittelt werden (insbesondere auch Angebote anderer Institutionen).<br />
Gegebenenfalls sollte die Option eines Verkaufs aufgezeigt werden, wobei ein langfristiges Wohnrecht<br />
gesichert werden könnte. Die Personen können sowohl handlungsunfä<br />
hige „Aufgeschlossene“, „Abwartende“<br />
oder auch „Ablehnende“ sein.<br />
Sondergruppen Wohneigentumsgemeinschaften nach WEG und Erbengemeinschaften<br />
Wohneigentümergemeinschaften: Eigentümergemeinschaften – d.h. Erbengemeinschaften oder Eigentümergemeinschaften<br />
nach Wohneigentumsgesetz (WEG) – machen häufig einen relativ hohen Anteil an<br />
Eigentümern aus. Hier besteht eine besondere Problematik, da Eigentümergemeinschaften aufgrund der<br />
Notwendigkeit zu einem gemeinsam getragenen Beschluss zu kommen, weniger handlungsfä<br />
hig sind als<br />
Einzeleigentümer.<br />
In Eigentümergemeinschaften nach Wohneigentumsgesetz (WEG) ergeben sich – trotz der mit der Novellierung<br />
des WEG zum 01. Juli <strong>2007</strong> geschaffenen Möglichkeit, Modernisierungsmaßnahmen mit<br />
„qualifizierter Mehrheit“ zu beschließen (siehe Exkurs) – oftmals langwierige und komplizierte Aushandlungsprozesse.<br />
Allein aufgrund der Notwendigkeit zur Kommunikation können Eigentümergemeinschaften<br />
weniger zeitnah und flexibel entscheiden als Einzeleigentümer. Bei einem hohen Anteil an auswärts<br />
lebenden Miteigentümern besteht das Problem, dass für die qualifizierte Mehrheit drei Viertel aller Eigentümer<br />
– nicht nur der anwesenden Eigentümer – nötig sind.