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AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))

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schöpft. Die Standortbegründeten Minimalerhalter sind abhängig von der Höhe ihres noch verbleibenden<br />

Standortglaubens „Abwartende“ oder „Ablehnende“. Sie treten im Prozess häufig als „Meckerer“ auf, die<br />

von den guten alten Zeiten erzählen. Um hier zu mobilisieren sind die Vermittlung einer glaubhaften Zukunftsvision<br />

sowie eine intensive thematische Argumentation notwendig. Finanzielle Anreize spielen eine<br />

geringere Rolle, da die Finanzausstattung der Standortbegründeten Minimalerhalter zumeist gut ist.<br />

Renditeorientierter Exit-Stratege: Bei den Renditeorientierten Exit-Strategen handelt es sich um die im<br />

Volksmund „Ausschlachter“ oder „Zwischenverwerter“ genannten Eigentümer. Das ökonomische Ziel<br />

ist das Abschöpfen der kurzfristigen Rendite ohne eigene Investitionen vorzunehmen. In einigen Fällen<br />

kaufen Immobilienfirmen für sie eigentlich uninteressante Gebäude im Rahmen eines Paketkaufs. Die<br />

häufig durchgeführten Privatisierungen an die Mieter bringen für den Stadterneuerungsprozess die Gefahr<br />

mit sich, dass die resultierende sehr kleinteilige, häufig wenig solvente Eigentümerstruktur kaum<br />

für Investitionen zu mobilisieren ist. Die Renditeorientierten Exit-Strategen sind „Ablehnende“ bei denen<br />

wahrscheinlich keine Mobilisierung möglich ist. Hier sollte wenn möglich, der Eigentumsübergang positiv<br />

beeinflusst werden.<br />

Standortbegründeter Exit-Stratege: Die standortbegründeten Exit-Strategen investieren aufgrund ihres<br />

fehlenden Glaubens an den Standort nicht mehr und tragen sich mit Verkaufsabsichten. Es handelt sich<br />

zumeist um „Ablehnende“, die nicht mehr zu gewinnen sind. In einigen Fällen kann es möglich sein, durch<br />

das Aufzeigen einer fundierten Zukunftsvision „Abwartende“ aus ihnen zu machen.<br />

Investitionsunfä<br />

hige: Aus finanziellen oder persönlichen Gründen (Alter, Gesundheit etc.) sind die Investi-<br />

tionsunfä<br />

higen mit der Bewirtschaftung ihrer Immobilie überfordert. Hier müssen Hilfsangebote entsprechend<br />

der persönlichen Situation vermittelt werden (insbesondere auch Angebote anderer Institutionen).<br />

Gegebenenfalls sollte die Option eines Verkaufs aufgezeigt werden, wobei ein langfristiges Wohnrecht<br />

gesichert werden könnte. Die Personen können sowohl handlungsunfä<br />

hige „Aufgeschlossene“, „Abwartende“<br />

oder auch „Ablehnende“ sein.<br />

Sondergruppen Wohneigentumsgemeinschaften nach WEG und Erbengemeinschaften<br />

Wohneigentümergemeinschaften: Eigentümergemeinschaften – d.h. Erbengemeinschaften oder Eigentümergemeinschaften<br />

nach Wohneigentumsgesetz (WEG) – machen häufig einen relativ hohen Anteil an<br />

Eigentümern aus. Hier besteht eine besondere Problematik, da Eigentümergemeinschaften aufgrund der<br />

Notwendigkeit zu einem gemeinsam getragenen Beschluss zu kommen, weniger handlungsfä<br />

hig sind als<br />

Einzeleigentümer.<br />

In Eigentümergemeinschaften nach Wohneigentumsgesetz (WEG) ergeben sich – trotz der mit der Novellierung<br />

des WEG zum 01. Juli <strong>2007</strong> geschaffenen Möglichkeit, Modernisierungsmaßnahmen mit<br />

„qualifizierter Mehrheit“ zu beschließen (siehe Exkurs) – oftmals langwierige und komplizierte Aushandlungsprozesse.<br />

Allein aufgrund der Notwendigkeit zur Kommunikation können Eigentümergemeinschaften<br />

weniger zeitnah und flexibel entscheiden als Einzeleigentümer. Bei einem hohen Anteil an auswärts<br />

lebenden Miteigentümern besteht das Problem, dass für die qualifizierte Mehrheit drei Viertel aller Eigentümer<br />

– nicht nur der anwesenden Eigentümer – nötig sind.

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