AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))
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Rechtliche Grundlage für den Einsatz von EFRE-Mitteln in revolvierende Darlehens- und Beteiligungsinstrumente<br />
wurde mit der Regel 8 im Anhang der Verordnung [EG] 448/2004 geschaffen.<br />
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: www.bbr.bund.de<br />
• Genossenschaftliches Wohnen<br />
In <strong>NRW</strong> werden die Gründung von Genossenschaften im Bestand und die Neuschaffung von Miet- und<br />
Genossenschaftswohnungen durch Ausbau oder Erweiterung von Wohnhäusern oder durch Änderung<br />
von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert. Die Förderung setzt voraus,<br />
dass mindestens 50 % der Haushalte in der Genossenschaft solche sind, die die Einkommensgrenze<br />
nach § 9 Abs. 2 WoFG i.V.m. § 1 der Verordnung zum WoFG <strong>NRW</strong> um 40 % nicht überschreiten.<br />
Die genossenschaftlichen Prinzipien beruhen auf dem Identitätsprinzip, der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung<br />
und der Selbstverantwortung. Die zweifache Beziehung der Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft,<br />
die sowohl als Kapitalanleger als auch als Kunden des Unternehmens fungieren, führt dazu, dass<br />
die sonst üblichen Gegensätze zwischen Eigentümer- und Mieterinteressen abgeschwächt werden. Das<br />
Ziel genossenschaftlichen Wohnens ist die kostendeckende Bereitstellung von Wohnraum ohne nutzerfremde<br />
Kapitalinteressen. Genossenschaftsmitglieder sind wirtschaftliche Miteigentümer und erfahren<br />
dadurch Mietsicherheit und Schutz vor Verdrängung und Kündigung, der über die allgemeinen mietrechtlichen<br />
Bestimmungen hinaus geht und den Mitgliedern bestandssicheren Wohnraum bietet. Die Mitgliederförderung<br />
bedingt eine Orientierung an den Bedürfnissen der Bewohner/ Mitglieder und veranlasst<br />
Genossenschaften, auf sich verändernde Wohnbedürfnisse/ Anforderungen an das Wohnen zu reagieren.<br />
Weitere Informationen gibt es beim Ministerium für Bauen und Verkehr <strong>NRW</strong>: www.mbv.nrw.de