AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))
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7. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten<br />
Investitionen bedürfen zwangsläufig Kapital. Insbesondere in Stadterneuerungsgebieten ist die finanzielle<br />
Leistungsfähigkeit der Eigentümer häufig eingeschränkt. Dies hängt nicht nur mit der Bonität der<br />
Gebäudeeigner zusammen. Aufgrund der Standortdefizite ist auch oftmals die Leistungsfähigkeit der<br />
Immobilien und damit auch der beleihungsfähige Sicherheitenwert der Gebäude geringer als es für eine<br />
Kreditvergabe nach den Basel II-Kriterien notwendig wäre. Schlussendlich sind die Gestaltungsspielräume<br />
der Immobilieneigentümer hierdurch begrenzt. Kreditinstitute beleihen die Immobilie nicht aufgrund der<br />
schwierigen Ausgangslage und der wenig rosigen Zukunftsaussichten. So wird eine positivere Entwicklung<br />
des Stadterneuerungsgebietes vielleicht schon im Keim erstickt.<br />
Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Kreditinstituten ist daher eine wichtige Voraussetzung, um Investitionen<br />
im Stadterneuerungsgebiet zu erleichtern (vgl. Kap. Prozessgestaltung).<br />
Darüber hinaus bestehen noch vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten über öffentliche Quellen.<br />
Informationen zu den Förderprogrammen und Hilfestellungen zur Beantragung der Mittel sollten<br />
zum Repertoire der Beratungstätigkeit des Vor-Ort-Büros gehören.<br />
Neben den Programmen, die die KfW aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln anbietet, gibt es<br />
auch die Möglichkeit, sich über alternative Finanzierungsmethoden entsprechende Mittel zu verschaffen.<br />
Zwei dieser Möglichkeiten sind die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds sowie das genossenschaftliche<br />
Wohnen.<br />
KfW-Fördermittel<br />
Wohnen<br />
• Wohnraum modernisieren (Bund/ Darlehen)<br />
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Träger von Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte und<br />
vermietete Wohngebäude. Es werden Maßnahmen gefördert, die der Energieeinsparung und der energetischen<br />
Modernisierung an Wohngebäuden dienen. Der Bund gewährt Darlehen bis zu 100% der förderfähigen<br />
Kosten.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der KfW-Bank: www.kfw-foerderbank.de<br />
• Wohnraumförderung -Darlehen für Schwerbehinderte (Land/Darlehen)<br />
Das Programm zielt auf Baumaßnahmen zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum ab. Gefördert<br />
werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung<br />
von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mieteinfamilienhäusern stehen. Die<br />
Fördersumme beträgt maximal 20.000 € und hängt von der Einkommensgruppe des Antragstellers ab.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de<br />
• Wohnraumförderung -Selbst genutztes Wohneigentum (Land/Darlehen)<br />
Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind sowie Haushalte<br />
mit mindestens einer schwer behinderten Person. Gefördert wird die Bildung von Wohneigentum<br />
durch Neuschaffung, Ersterwerb und Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen<br />
sowie die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung an<br />
geänderte Wohnbedürfnisse. Die Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> unterstützt Neubauvorhaben mit<br />
zinsgünstigen Darlehen bis zu 45.000 € je nach Einkommensgruppe und den Erwerb bestehenden Wohnraums<br />
mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 90% der Erwerbskosten.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de