AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))
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• CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Bund/ Zuschuss)<br />
Das Programm zielt auf Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in<br />
Wohneigentumsgemeinschaften ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die der Energieeinsparung an den<br />
Gebäuden nach EnEV oder besser dienen. Der Bund gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen<br />
Kosten (max. 5.000€/ WE), wenn die Werte nach §3 EnEV eingehalten werden und einen Zuschuss<br />
in Höhe von 17,5% (max. 8.750€/WE), wenn die Werte um 30% oder mehr unterschritten werden.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der KfW-Bank: www.kfw-foerderbank.de<br />
• Solarstrom erzeugen (Bund/ Darlehen)<br />
Das Programm zielt auf Träger von Investitionsmaßnahmen in die Errichtung, Erweiterung oder den<br />
Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen, deren Anlagen, die Anforderungen des EEG (Erneuerbare<br />
Energien Gesetz) erfüllen. Diese Anlagen werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, aber einem maximalen<br />
Darlehensvolumen von bis zu 50.000€ gefördert.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der KfW-Bank: www.kfw-foerderbank.de<br />
• Energiesparprogramm „Vor-Ort-Beratung“ (Bund/ Zuschuss)<br />
Zielgruppe sind Eigentümer von Gebäuden und mit schriftlicher Genehmigung der Eigentümer auch<br />
Mieter. Der Bund gewährt einen Zuschuss für eine Energieberatung in Bezug auf baulichen Wärmeschutz,<br />
Wärmeerzeugung und –verteilung, Warmwasserbereitung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Beratungen,<br />
die mit der Ausstellung eines Energiepasses verbunden sind, werden jedoch nicht gefördert.<br />
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.<br />
de<br />
Kommunale Lösungen zur Mobilisierung privater Eigentümer<br />
• Haus- und Hofflächenprogramme<br />
Haus- und Hofflächenprogramme können nach den Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes<br />
<strong>NRW</strong> aufgelegt werden. Dabei entscheiden die Vergaberichtlinien der Kommune in Übereinkunft mit den<br />
o.g. Förderichtlinien über die Antragstellung sowie die Höhe der Fördermittel.<br />
Alternative Lösungen<br />
• Stadtentwicklungsfonds<br />
Die Grundidee der Stadtentwicklungsfonds sind revolvierende Fonds, die z.T. aus EFRE-Mitteln gespeist<br />
werden sollen und über den sich wiederholenden Zyklus von Kreditvergabe und Rückzahlung zu einer<br />
effektiveren Mehrfachnutzung eines Teils der Strukturfondsmittel beitragen sollen. Finanztechnisch<br />
handelt es sich bei einem Fonds um für „bestimmte Zwecke gehaltene Geldmittel oder Vermögenswerte<br />
(Sondervermögen), die z.T. auch unter besonderer Verwaltung stehen“. Die Idee umfasst den Kreislauf von<br />
Kapitalbereitstellung, Investition, Renditeerzielung, Ausschüttung, Rückzahlung und Re-Investition. Wichtig<br />
ist im städtebaulichen Kontext, dass nicht in wenige große, sondern in mehrere kleine Projekte investiert<br />
wird (zur Senkung des Anlagerisikos und Erhöhung der Rendietechancen) und, dass durch die Idee<br />
des public private finance (Zusammenführung öffentlicher und privater Mittel und eigenverantwortliche,<br />
an den Fondszielen ausgerichtete Investitionsentscheidung durch einen Fondsmanager) im Interesse der<br />
Investoren bzw. Fondseigner gehandelt wird.<br />
Der Einsatz von Stadtentwicklungsfonds führt dazu, dass Investitionen in die Stadtentwicklung zunehmend<br />
durch kreditorientierte Instrumente unterstützt werden (z.B. Darlehensfonds, Zinssubvention von<br />
Darlehen, Garantiefonds, Risikokapitalfonds/Eigenkapitalfonds).