AGS 15: Beitrag Stadtbüro (Expertise für MBV NRW (2007))
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• Wohnraumförderung –Mietwohnungen<br />
Die Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung<br />
bestimmter Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von<br />
Gebäuden sowie die Änderung von Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse. Gefördert wird mit<br />
zinsgünstigen Darlehen, deren Höhe vom Standort und der Zweckbestimmung des Gebäudes abhängig<br />
ist.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de<br />
• Wohneigentumssicherungshilfe (Land/ Darlehen)<br />
Das Förderprogramm dient der Erhaltung von Wohneigentum für Familien in wirtschaftlichen Notlagen,<br />
denen der Verlust ihrer selbst genutzten Immobilie droht. Die Wohnbauförderungsanstalt gewährt ein<br />
zinsloses Darlehen zur Ablösung, Deckung oder Senkung laufender Zahlungsverpflichtungen, wobei die<br />
Darlehenshöhe vom Einzelfall abhängt.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de<br />
• Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (Land/ Darlehen)<br />
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungspersonen,<br />
die Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und<br />
Eigentumswohnungen vornehmen möchten. Zinsgünstige Darlehen werden z.B. für die Umgestaltung<br />
von Bad und Küche, für Grundrissänderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen, für die<br />
Verbreiterung der Türen sowie für den Um- oder Einbau eines Aufzuges vergeben.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de<br />
• Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen in Sozialwohnungsbeständen (Land/ Darlehen)<br />
Das Programm dient der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Sozialwohnungsbeständen in Großsiedlungen,<br />
Wohnanlagen oder hochgeschossigen Gebäuden der 1960er und 1970er Jahre. Antragsberechtigt<br />
sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie sonstige Verfügungspersonen. Die Wohnbauförderungsanstalt<br />
<strong>NRW</strong> unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen z.B. Wohnumfeldmaßnahmen oder den Einbau und die<br />
Modernisierung von Aufzugsanlagen.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der <strong>NRW</strong>-Bank oder der Wohnbauförderungsanstalt <strong>NRW</strong> (WFA): www.<br />
nrwbank.de<br />
Energetische Sanierung<br />
• CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Bund/ Darlehen)<br />
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und<br />
vermietete Wohngebäude. Der Bund gewährt Darlehen bis zu 100% der Kosten, bei Maßnahmen die zur<br />
Einsparung von Energie an Wohngebäuden dienen. Ziel ist die energetische Sanierung auf Neubau Niveau<br />
nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) oder besser.<br />
Weitere Informationen gibt es bei der KfW-Bank: www.kfw-foerderbank.de