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72 Weiterentwicklung der Langzeit-Wärmespeicher<br />
Die Vorgehensweise zur Errichtung des Wärmespeichers ist wie folgt:<br />
• Informationen über den Aufbau des Untergrunds aus geologischen Karten (verfügbar bei<br />
den geologischen Landesämtern) beschaffen, insbesondere Schichtprofil und Mächtigkeit<br />
des Grundwasserleiters.<br />
• Vorhandene Kenntnisse der Hydrologie sammeln (Grundwasserspiegel, Fließgeschwindigkeit,<br />
Strömungsrichtung, Durchlässigkeitsbeiwert bzw. Transmissivität, Förderleistung);<br />
gegebenenfalls Kenntnisse mittels dreier Bohrlöcher ermitteln, d.h. Klärung der hydrologischen<br />
und geologischen Verhältnisse im Speichergebiet.<br />
• Untersuchung und Beurteilung des Grundwassers (Chemismus) durch Entnahme von<br />
Wasserproben mit anschließender allgemein-chemischer Vollanalyse.<br />
Nach der Festsetzung der Bohransatzpunkte muß also eine Aufschlußbohrung, meist jedoch<br />
eine Versuchsbohrung niedergebracht werden. Die Versuchsbohrung ist dabei entsprechend<br />
den Versuchszielen auszubauen (meist als Grundwassermeßstelle ausgeführt). Um eine hohe<br />
Planungssicherheit zu erreichen, ist ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag zu geben.<br />
Generell ist eine ingenieursmäßige Projektbearbeitung zu empfehlen bzw. unerläßlich. Brunnenanlagen<br />
sind mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, falsche Entscheidungen führen<br />
schnell zu deutlichen Kostenüberschreitungen.<br />
Die erforderliche Rückspülung der Brunnenanlage erfolgt durch die im Betrieb auftretende<br />
Änderung der Durchströmungsrichtung. Die am häufigsten verwendete Bauform des Bohrbrunnens<br />
ist der Kiesschüttungsbrunnen mit verrohrter oder unverrohrter Bohrung und Einbau<br />
eines Filterrohrs (siehe Bild 2.32). Von der Tiefbohrtechnik kommend werden zunehmend<br />
Spülbohrverfahren eingesetzt. Im DVGW-Merkblatt W115 sind die bekannten Bohrverfahren<br />
zusammengestellt. Zur Wasserförderung werden heute überwiegend Unterwasserpumpen eingesetzt,<br />
die eine je nach Hersteller unterschiedliche Zulaufdruckhöhe benötigen. Die Hauptabmessungen<br />
des Bohrbrunnens können anhand der einschlägig bekannten Methoden (siehe<br />
/34/) bestimmt werden.<br />
Aufgrund des direkten Austausches des Grundwassers auf hohem Temperaturniveau ist die<br />
Realisierung eines Aquiferspeichers nur bei ausreichender Entfernung von Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
möglich (siehe auch /20/).<br />
Jede Einleitung von Wasser in den Untergrund muß wasserrechtlich erlaubt oder bewilligt<br />
werden. Durch einen Schluckbrunnen darf keine Gefährdung für das Grundwasser bestehen.<br />
Insbesondere sei auf das Normenwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
(DVGW) verwiesen.<br />
Ohne einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis oder auf wasserrechtliche Bewilligung darf<br />
eine Brunnenanlage nicht errichtet oder betrieben werden. Wird eine Bohrtiefe von mehr als<br />
100 m erreicht, unterliegt die Anlage der bergbaulichen Aufsicht.<br />
Die Förderung von Grundwasser ist ohne behördliche Zustimmung nicht erlaubt. Die rechtlichen<br />
Grundlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den einzelnen Landeswassergesetzen<br />
verankert.<br />
Aquifer-Wärmespeicher können innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten nur in Zone III B<br />
(Erweiterte Schutzzone) errichtet werden.