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72 Weiterentwicklung der Langzeit-Wärmespeicher<br />

Die Vorgehensweise zur Errichtung des Wärmespeichers ist wie folgt:<br />

• Informationen über den Aufbau des Untergrunds aus geologischen Karten (verfügbar bei<br />

den geologischen Landesämtern) beschaffen, insbesondere Schichtprofil und Mächtigkeit<br />

des Grundwasserleiters.<br />

• Vorhandene Kenntnisse der Hydrologie sammeln (Grundwasserspiegel, Fließgeschwindigkeit,<br />

Strömungsrichtung, Durchlässigkeitsbeiwert bzw. Transmissivität, Förderleistung);<br />

gegebenenfalls Kenntnisse mittels dreier Bohrlöcher ermitteln, d.h. Klärung der hydrologischen<br />

und geologischen Verhältnisse im Speichergebiet.<br />

• Untersuchung und Beurteilung des Grundwassers (Chemismus) durch Entnahme von<br />

Wasserproben mit anschließender allgemein-chemischer Vollanalyse.<br />

Nach der Festsetzung der Bohransatzpunkte muß also eine Aufschlußbohrung, meist jedoch<br />

eine Versuchsbohrung niedergebracht werden. Die Versuchsbohrung ist dabei entsprechend<br />

den Versuchszielen auszubauen (meist als Grundwassermeßstelle ausgeführt). Um eine hohe<br />

Planungssicherheit zu erreichen, ist ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag zu geben.<br />

Generell ist eine ingenieursmäßige Projektbearbeitung zu empfehlen bzw. unerläßlich. Brunnenanlagen<br />

sind mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, falsche Entscheidungen führen<br />

schnell zu deutlichen Kostenüberschreitungen.<br />

Die erforderliche Rückspülung der Brunnenanlage erfolgt durch die im Betrieb auftretende<br />

Änderung der Durchströmungsrichtung. Die am häufigsten verwendete Bauform des Bohrbrunnens<br />

ist der Kiesschüttungsbrunnen mit verrohrter oder unverrohrter Bohrung und Einbau<br />

eines Filterrohrs (siehe Bild 2.32). Von der Tiefbohrtechnik kommend werden zunehmend<br />

Spülbohrverfahren eingesetzt. Im DVGW-Merkblatt W115 sind die bekannten Bohrverfahren<br />

zusammengestellt. Zur Wasserförderung werden heute überwiegend Unterwasserpumpen eingesetzt,<br />

die eine je nach Hersteller unterschiedliche Zulaufdruckhöhe benötigen. Die Hauptabmessungen<br />

des Bohrbrunnens können anhand der einschlägig bekannten Methoden (siehe<br />

/34/) bestimmt werden.<br />

Aufgrund des direkten Austausches des Grundwassers auf hohem Temperaturniveau ist die<br />

Realisierung eines Aquiferspeichers nur bei ausreichender Entfernung von Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

möglich (siehe auch /20/).<br />

Jede Einleitung von Wasser in den Untergrund muß wasserrechtlich erlaubt oder bewilligt<br />

werden. Durch einen Schluckbrunnen darf keine Gefährdung für das Grundwasser bestehen.<br />

Insbesondere sei auf das Normenwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

(DVGW) verwiesen.<br />

Ohne einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis oder auf wasserrechtliche Bewilligung darf<br />

eine Brunnenanlage nicht errichtet oder betrieben werden. Wird eine Bohrtiefe von mehr als<br />

100 m erreicht, unterliegt die Anlage der bergbaulichen Aufsicht.<br />

Die Förderung von Grundwasser ist ohne behördliche Zustimmung nicht erlaubt. Die rechtlichen<br />

Grundlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den einzelnen Landeswassergesetzen<br />

verankert.<br />

Aquifer-Wärmespeicher können innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten nur in Zone III B<br />

(Erweiterte Schutzzone) errichtet werden.

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