Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe)<br />
Maßnahmenblätter<br />
Stand: August 2013 Anlage 2<br />
Projektbezeichnung<br />
Erweiterung des Sportboothafens<br />
Hitzacker (Elbe)<br />
Bezeichnung der Maßnahme<br />
Bodenschutz<br />
Maßnahmenblatt<br />
Vorhabenträger<br />
Hafen Hitzacker (Elbe)<br />
GmbH<br />
Maßnahmen-Nr.<br />
S 1<br />
Maßnahmentyp<br />
V = Vermeidungsmaßnahme<br />
A = Ausgleichsmaßnahme<br />
E = Ersatzmaßnahme<br />
W = Wiederherstellungsmaßnahme<br />
G = Gestaltungsmaßnahme<br />
S = Schutzmaßnahme<br />
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen<br />
Unterlagen Nr.: 13.3 Blatt-Nr. 1<br />
Lage der Maßnahme<br />
Gesamtes Baufeld Elbinsel „ Schweineweide“ und östliches Elbvorland<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Auslösende Konflikte (Nr. ohne Darstellung im Bestands- und Konfliktplan)<br />
Zusatzindex<br />
FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />
FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />
CEF = funktionserhaltende Maßnahme<br />
FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes<br />
Baubedingte Schädigung der Bodenfunktionen durch Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Baufelder<br />
(Baustraße und Erweiterungsfläche Sportboothafen)<br />
Wertgebende Bestandssituation<br />
Biologisch aktive Fläche<br />
Boden (WST II-III) und WST IV<br />
Beeinträchtigungsumfang: ca. 1,3 ha<br />
Ausgangszustand der Maßnahmenflächen<br />
Biologisch aktive Fläche<br />
Boden (WST II-III) und WST IV<br />
Zielkonzeption der Maßnahme<br />
Sicherung und Schutz des Oberbodens nach DIN 18915 i.V.m. DIN 18300<br />
Durch getrennte Lagerung und anschließende Wiederverwendung des Oberbodens bleiben Teile des<br />
biologischen Potentials der Flächen im Baufeld erhalten.<br />
Samen und Pflanzenteile sowie Bodenlebewesen können sich nach Abschluss der Bauarbeiten regenerieren.<br />
Wesentliche Bodenfunktionen werden erhalten (Lebensraumfunktion, Regulationsfunktion).<br />
Umsetzung der Maßnahme<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
Zu Beginn der Bauarbeiten wird der Oberboden von allen Bau- und Betriebsflächen abgetragen<br />
(Wurzelbereiche von zu erhaltendem Gehölzbestand ausgenommen). Beim Freimachen des Baufelds<br />
ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen durchzuführen.<br />
Der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden wird am Rand der Lagerfläche in Form eines<br />
Erd-Schutzwalls gelagert. Nähere Ausführungen sind dem Bodenmanagement zu entnehmen.<br />
Der gelagerte Oberboden wird soweit wie möglich (vgl. Bodenmanagement) zur Rekultivierung der<br />
Baubetriebsflächen wiederverwendet.<br />
Baubetriebsflächen werden nach Abschluss der Arbeiten und vor Auftrag des Oberbodens mechanisch<br />
mit einem Grubber gelockert.<br />
Die Verwendung von nährstoffreichem Fremdboden oder eine Aufdüngung des nährstoffarmen örtlichen<br />
Oberbodens ist nicht gestattet.