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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe)<br />

Maßnahmenblätter<br />

Stand: August 2013 Anlage 2<br />

Projektbezeichnung<br />

Erweiterung des Sportboothafens<br />

Hitzacker (Elbe)<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

Bodenschutz<br />

Maßnahmenblatt<br />

Vorhabenträger<br />

Hafen Hitzacker (Elbe)<br />

GmbH<br />

Maßnahmen-Nr.<br />

S 1<br />

Maßnahmentyp<br />

V = Vermeidungsmaßnahme<br />

A = Ausgleichsmaßnahme<br />

E = Ersatzmaßnahme<br />

W = Wiederherstellungsmaßnahme<br />

G = Gestaltungsmaßnahme<br />

S = Schutzmaßnahme<br />

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

Unterlagen Nr.: 13.3 Blatt-Nr. 1<br />

Lage der Maßnahme<br />

Gesamtes Baufeld Elbinsel „ Schweineweide“ und östliches Elbvorland<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Auslösende Konflikte (Nr. ohne Darstellung im Bestands- und Konfliktplan)<br />

Zusatzindex<br />

FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />

FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />

CEF = funktionserhaltende Maßnahme<br />

FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes<br />

Baubedingte Schädigung der Bodenfunktionen durch Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Baufelder<br />

(Baustraße und Erweiterungsfläche Sportboothafen)<br />

Wertgebende Bestandssituation<br />

Biologisch aktive Fläche<br />

Boden (WST II-III) und WST IV<br />

Beeinträchtigungsumfang: ca. 1,3 ha<br />

Ausgangszustand der Maßnahmenflächen<br />

Biologisch aktive Fläche<br />

Boden (WST II-III) und WST IV<br />

Zielkonzeption der Maßnahme<br />

Sicherung und Schutz des Oberbodens nach DIN 18915 i.V.m. DIN 18300<br />

Durch getrennte Lagerung und anschließende Wiederverwendung des Oberbodens bleiben Teile des<br />

biologischen Potentials der Flächen im Baufeld erhalten.<br />

Samen und Pflanzenteile sowie Bodenlebewesen können sich nach Abschluss der Bauarbeiten regenerieren.<br />

Wesentliche Bodenfunktionen werden erhalten (Lebensraumfunktion, Regulationsfunktion).<br />

Umsetzung der Maßnahme<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Zu Beginn der Bauarbeiten wird der Oberboden von allen Bau- und Betriebsflächen abgetragen<br />

(Wurzelbereiche von zu erhaltendem Gehölzbestand ausgenommen). Beim Freimachen des Baufelds<br />

ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen durchzuführen.<br />

Der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden wird am Rand der Lagerfläche in Form eines<br />

Erd-Schutzwalls gelagert. Nähere Ausführungen sind dem Bodenmanagement zu entnehmen.<br />

Der gelagerte Oberboden wird soweit wie möglich (vgl. Bodenmanagement) zur Rekultivierung der<br />

Baubetriebsflächen wiederverwendet.<br />

Baubetriebsflächen werden nach Abschluss der Arbeiten und vor Auftrag des Oberbodens mechanisch<br />

mit einem Grubber gelockert.<br />

Die Verwendung von nährstoffreichem Fremdboden oder eine Aufdüngung des nährstoffarmen örtlichen<br />

Oberbodens ist nicht gestattet.

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