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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen. Diese umfassen im Kerngebiet des Biosphärenreservats<br />

die Entwicklung einer naturbetonten Kulturlandschaft und daran angrenzend<br />

eine nutzungsgeprägte Kulturlandschaft mit jeweils naturnahen Standortverhältnissen<br />

und charakteristischen Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen. Dementsprechend<br />

ist das Ziel in der Elbtalaue eine durch naturnahe Fließgewässer und die<br />

Dynamik von Hochwasser geprägte Auenlandschaft mit auentypischen Strukturen wie<br />

Flutmulden, Auenwäldern, extensiv genutztem Nass- und Feuchtgrünland und feuchten<br />

Hochstaudenfluren, auf Geländerücken mesophile Grünländer und auf der Geest Eichen-<br />

und Buchen-Mischwälder und naturnahe Gehölze. Unter Beachtung der durch<br />

das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte und der naturschutzfachlichen<br />

Ziele im Raum werden folgende Kompensationsziele verfolgt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ausgleich der Verluste und Beeinträchtigungen des für den Weißstorch bedeutsamen<br />

Grünlandes sowie von Röhricht- und Uferstaudenvegetation durch die Anlage<br />

gleichartiger Biotope,<br />

Kompensation beeinträchtigter Werte und Funktionen des Schutzgutes Boden in<br />

Folge von Bodenüberformungen und -befestigungen durch die naturnahe Entwicklung<br />

von Flächen,<br />

landschaftsbildgerechte Neugestaltung der Flächen im Bereich der „Schweineweide“<br />

und des östlichen Elbvorlandes,<br />

Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Entwicklung<br />

von Landschaftselementen, die der naturräumlichen Eigenart des Raumes entsprechen,<br />

im Zuge der oben genannten Maßnahmen.<br />

8.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs.2 BNatSchG haben die wert- und funktionsidentische<br />

Wiederherstellung vom Eingriff betroffener Teile des Naturhaushalts<br />

oder des Landschaftsbildes innerhalb planbarer Zeiträume zum Ziel. Das Kompensationsziel<br />

muss entsprechend der Fachdiskussion nach 15 bis maximal 25 Jahren erreicht<br />

sein.<br />

Zur wert- und funktionsgleichen Kompensation der in Tab. 10 genannten Beeinträchtigungen<br />

werden die folgenden Maßnahmen vorgesehen. Innerhalb von bis zu<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 78

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