Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Ausgleichsmaßnahme<br />
Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen. Diese umfassen im Kerngebiet des Biosphärenreservats<br />
die Entwicklung einer naturbetonten Kulturlandschaft und daran angrenzend<br />
eine nutzungsgeprägte Kulturlandschaft mit jeweils naturnahen Standortverhältnissen<br />
und charakteristischen Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen. Dementsprechend<br />
ist das Ziel in der Elbtalaue eine durch naturnahe Fließgewässer und die<br />
Dynamik von Hochwasser geprägte Auenlandschaft mit auentypischen Strukturen wie<br />
Flutmulden, Auenwäldern, extensiv genutztem Nass- und Feuchtgrünland und feuchten<br />
Hochstaudenfluren, auf Geländerücken mesophile Grünländer und auf der Geest Eichen-<br />
und Buchen-Mischwälder und naturnahe Gehölze. Unter Beachtung der durch<br />
das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte und der naturschutzfachlichen<br />
Ziele im Raum werden folgende Kompensationsziele verfolgt:<br />
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Ausgleich der Verluste und Beeinträchtigungen des für den Weißstorch bedeutsamen<br />
Grünlandes sowie von Röhricht- und Uferstaudenvegetation durch die Anlage<br />
gleichartiger Biotope,<br />
Kompensation beeinträchtigter Werte und Funktionen des Schutzgutes Boden in<br />
Folge von Bodenüberformungen und -befestigungen durch die naturnahe Entwicklung<br />
von Flächen,<br />
landschaftsbildgerechte Neugestaltung der Flächen im Bereich der „Schweineweide“<br />
und des östlichen Elbvorlandes,<br />
Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Entwicklung<br />
von Landschaftselementen, die der naturräumlichen Eigenart des Raumes entsprechen,<br />
im Zuge der oben genannten Maßnahmen.<br />
8.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs.2 BNatSchG haben die wert- und funktionsidentische<br />
Wiederherstellung vom Eingriff betroffener Teile des Naturhaushalts<br />
oder des Landschaftsbildes innerhalb planbarer Zeiträume zum Ziel. Das Kompensationsziel<br />
muss entsprechend der Fachdiskussion nach 15 bis maximal 25 Jahren erreicht<br />
sein.<br />
Zur wert- und funktionsgleichen Kompensation der in Tab. 10 genannten Beeinträchtigungen<br />
werden die folgenden Maßnahmen vorgesehen. Innerhalb von bis zu<br />
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