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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

Abbaumaßnahme der „Schweineweide“ anfällt gefüllt. Anschließend wird die ca. 10-12<br />

m breite Böschungsfläche der natürlichen Eigenentwicklung überlassen. Es werden<br />

sich sukzessiv halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte, Röhrichte<br />

und Arten der Staudenfluren der Stromtaler ansiedeln, entsprechend der Vegetationszusammensetzung<br />

der umgebenden Uferzonen.<br />

Böschungen mit Uferstaudenfluren sind bei einem gegebenenfalls bestehenden Gewässerunterhaltungsbedarf<br />

in mehrjährlichem Abstand zu mähen oder zu mulchen.<br />

Kompensationsfläche: 4.525 m²<br />

8.2.4 Artenschutzrechtliche Maßnahme für Biber und Fischotter (V CEF )<br />

Durch den Hafenbetrieb ist eine Zunahme der Störeffekte zu erwarten. Um Versteck-,<br />

Ausweich- und Ruhebereiche entlang der als Wanderkorridor fungierenden Fließgewässer<br />

zu schaffen, werden südlichen und östlichen Rand der „Schweineweide“ 5 m<br />

breite Saumzonen sowie entlang des Uferrandes des östlichen Elbvorlandes 3 m breite<br />

Saumzonen geschaffen, die alternierend alle 2-3 Jahre gemäht werden. Die Maßnahme<br />

wird als Vermeidungsmaßnahme des besonderen Artenschutzes gewertet (CEF-<br />

Maßnahme). Die Maßnahme wird auf der Schweineweide als Kompensationsmaßnahme<br />

gewertet, da sie für weitere Tierartengruppen (Kleinsäuger, Insekten, Vögel) die<br />

Habitatqualität verbessert und ein naturraumtypisches Element der Flussaue darstellt<br />

(1.688 m²). Am Rand des östlichen Elbvorlandes (GFFmü) wirkt die Maßnahme eingriffsneutral<br />

(750 m²).<br />

8.3 Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs.2 BNatSchG werden zur Kompensation von<br />

Beeinträchtigungen und Funktionsverlusten des Naturhaushalts vorgesehen, die nicht<br />

wert- und funktionsidentisch oder nicht zeitnah wiederherstellbar sind, da z. T. keine<br />

adäquaten Flächen im vom Eingriff betroffenen Raum zur Verfügung stehen.<br />

Eine Kompensation durch Ersatzmaßnahmen hat die größtmögliche Annäherung an<br />

den Ausgangszustand im betroffenen Raum zum Ziel. Hinsichtlich der Lage besteht bei<br />

Ersatzmaßnahmen eine größere Unabhängigkeit vom Ort des Eingriffs als bei Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Jedoch sollten Eingriffsort und Lage der Ersatzflächen möglichst<br />

im selben Naturraum liegen.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 81

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