Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Ausgleichsmaßnahme<br />
Abbaumaßnahme der „Schweineweide“ anfällt gefüllt. Anschließend wird die ca. 10-12<br />
m breite Böschungsfläche der natürlichen Eigenentwicklung überlassen. Es werden<br />
sich sukzessiv halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte, Röhrichte<br />
und Arten der Staudenfluren der Stromtaler ansiedeln, entsprechend der Vegetationszusammensetzung<br />
der umgebenden Uferzonen.<br />
Böschungen mit Uferstaudenfluren sind bei einem gegebenenfalls bestehenden Gewässerunterhaltungsbedarf<br />
in mehrjährlichem Abstand zu mähen oder zu mulchen.<br />
Kompensationsfläche: 4.525 m²<br />
8.2.4 Artenschutzrechtliche Maßnahme für Biber und Fischotter (V CEF )<br />
Durch den Hafenbetrieb ist eine Zunahme der Störeffekte zu erwarten. Um Versteck-,<br />
Ausweich- und Ruhebereiche entlang der als Wanderkorridor fungierenden Fließgewässer<br />
zu schaffen, werden südlichen und östlichen Rand der „Schweineweide“ 5 m<br />
breite Saumzonen sowie entlang des Uferrandes des östlichen Elbvorlandes 3 m breite<br />
Saumzonen geschaffen, die alternierend alle 2-3 Jahre gemäht werden. Die Maßnahme<br />
wird als Vermeidungsmaßnahme des besonderen Artenschutzes gewertet (CEF-<br />
Maßnahme). Die Maßnahme wird auf der Schweineweide als Kompensationsmaßnahme<br />
gewertet, da sie für weitere Tierartengruppen (Kleinsäuger, Insekten, Vögel) die<br />
Habitatqualität verbessert und ein naturraumtypisches Element der Flussaue darstellt<br />
(1.688 m²). Am Rand des östlichen Elbvorlandes (GFFmü) wirkt die Maßnahme eingriffsneutral<br />
(750 m²).<br />
8.3 Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs.2 BNatSchG werden zur Kompensation von<br />
Beeinträchtigungen und Funktionsverlusten des Naturhaushalts vorgesehen, die nicht<br />
wert- und funktionsidentisch oder nicht zeitnah wiederherstellbar sind, da z. T. keine<br />
adäquaten Flächen im vom Eingriff betroffenen Raum zur Verfügung stehen.<br />
Eine Kompensation durch Ersatzmaßnahmen hat die größtmögliche Annäherung an<br />
den Ausgangszustand im betroffenen Raum zum Ziel. Hinsichtlich der Lage besteht bei<br />
Ersatzmaßnahmen eine größere Unabhängigkeit vom Ort des Eingriffs als bei Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Jedoch sollten Eingriffsort und Lage der Ersatzflächen möglichst<br />
im selben Naturraum liegen.<br />
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