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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe)<br />

Maßnahmenblätter<br />

Stand: August 2013 Anlage 2<br />

Projektbezeichnung<br />

Erweiterung des Sportboothafens<br />

Hitzacker (Elbe)<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

Maßnahmenblatt<br />

Vorhabenträger<br />

Hafen Hitzacker (Elbe)<br />

GmbH<br />

Schutz wertvoller Pflanzenlebensräume im Baufeld und<br />

auf angrenzen den Flächen<br />

Maßnahmen-Nr.<br />

S 2<br />

Maßnahmentyp<br />

V = Vermeidungsmaßnahme<br />

A = Ausgleichsmaßnahme<br />

E = Ersatzmaßnahme<br />

W = Wiederherstellungsmaßnahme<br />

G = Gestaltungsmaßnahme<br />

S = Schutzmaßnahme<br />

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

Unterlagen Nr.: 13.3 Blatt-Nr. 1<br />

Lage der Maßnahme<br />

Baufeld Elbinsel „ Schweineweide“ und östliches Elbvorland<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Auslösende Konflikte (Nr. K1 im Bestands- u. Konfliktplan)<br />

Beeinträchtigung von Biotopen hoher Wertigkeit<br />

Wertgebende Bestandssituation<br />

GFFmü WSt IV<br />

Beeinträchtigungsumfang:<br />

Zusatzindex<br />

FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />

FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />

CEF = funktionserhaltende Maßnahme<br />

FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes<br />

Ausgangszustand der Maßnahmenflächen<br />

Biologisch aktive Fläche<br />

Boden (WST II-III) und WST IV<br />

Zielkonzeption der Maßnahme<br />

Schutz gesetzlich geschützter Biotope (GFFmü) und Bereiche mit bestandsgefährdeten Pflanzenarten<br />

vor baubedingter Inanspruchnahme<br />

Umsetzung der Maßnahme<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Der geschützte Grünlandbiotop im Bereich der Baustraße wird beidseitig mittels Schutzzäunen vor<br />

Schädigung durch den Baubetrieb geschützt. Die Zäune werden in einem Sicherheitsabstand von 0,5<br />

m von der Baustraße errichtet. Die Schutzzäune sind gem. DIN 18920 bzw. nach RAS-LP 4 (1999)<br />

herzustellen.<br />

Zur Austrassierung bzw. Markierung des geschützten Grünlandes nördlich des Erdwalls sowie des<br />

Altwassers mit Gehölzen kann eine Auszäunung mittels Schutzzäunen aus Folie oder Gewebe mit<br />

Signalfarben erfolgen, da die Markierungen lediglich der Kontrolle des einzuhaltenden 5m breiten<br />

Schutzabstandes zwischen Erdbauwerken und geschützten Biotopen dient. Die Zaunhöhe beträgt 1<br />

m über Gelände. Der Pfostenabstand darf 4 m nicht überschreiten.<br />

Nach derzeitiger Planung sind und rund 100 m Markierungsband plus 25 Pflöcke erforderlich.<br />

Gesamtumfang der Maßnahme: ca. 300 lfm Schutzzäune entlang der Baustraße, 100 Markierungsband<br />

plus 25 Pflöcke nördlich des Erdwalles<br />

Zielbiotoptyp: ha/St. Ausgangsbiotoptyp: ha/St.<br />

Zeitliche Zuordnung<br />

Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten<br />

Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten<br />

Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

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