Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe)<br />
Maßnahmenblätter<br />
Stand: August 2013 Anlage 2<br />
Projektbezeichnung<br />
Erweiterung des Sportboothafens<br />
Hitzacker (Elbe)<br />
Bezeichnung der Maßnahme<br />
Maßnahmenblatt<br />
Vorhabenträger<br />
Hafen Hitzacker (Elbe)<br />
GmbH<br />
Schutz wertvoller Pflanzenlebensräume im Baufeld und<br />
auf angrenzen den Flächen<br />
Maßnahmen-Nr.<br />
S 2<br />
Maßnahmentyp<br />
V = Vermeidungsmaßnahme<br />
A = Ausgleichsmaßnahme<br />
E = Ersatzmaßnahme<br />
W = Wiederherstellungsmaßnahme<br />
G = Gestaltungsmaßnahme<br />
S = Schutzmaßnahme<br />
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen<br />
Unterlagen Nr.: 13.3 Blatt-Nr. 1<br />
Lage der Maßnahme<br />
Baufeld Elbinsel „ Schweineweide“ und östliches Elbvorland<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Auslösende Konflikte (Nr. K1 im Bestands- u. Konfliktplan)<br />
Beeinträchtigung von Biotopen hoher Wertigkeit<br />
Wertgebende Bestandssituation<br />
GFFmü WSt IV<br />
Beeinträchtigungsumfang:<br />
Zusatzindex<br />
FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme<br />
FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />
CEF = funktionserhaltende Maßnahme<br />
FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes<br />
Ausgangszustand der Maßnahmenflächen<br />
Biologisch aktive Fläche<br />
Boden (WST II-III) und WST IV<br />
Zielkonzeption der Maßnahme<br />
Schutz gesetzlich geschützter Biotope (GFFmü) und Bereiche mit bestandsgefährdeten Pflanzenarten<br />
vor baubedingter Inanspruchnahme<br />
Umsetzung der Maßnahme<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
Der geschützte Grünlandbiotop im Bereich der Baustraße wird beidseitig mittels Schutzzäunen vor<br />
Schädigung durch den Baubetrieb geschützt. Die Zäune werden in einem Sicherheitsabstand von 0,5<br />
m von der Baustraße errichtet. Die Schutzzäune sind gem. DIN 18920 bzw. nach RAS-LP 4 (1999)<br />
herzustellen.<br />
Zur Austrassierung bzw. Markierung des geschützten Grünlandes nördlich des Erdwalls sowie des<br />
Altwassers mit Gehölzen kann eine Auszäunung mittels Schutzzäunen aus Folie oder Gewebe mit<br />
Signalfarben erfolgen, da die Markierungen lediglich der Kontrolle des einzuhaltenden 5m breiten<br />
Schutzabstandes zwischen Erdbauwerken und geschützten Biotopen dient. Die Zaunhöhe beträgt 1<br />
m über Gelände. Der Pfostenabstand darf 4 m nicht überschreiten.<br />
Nach derzeitiger Planung sind und rund 100 m Markierungsband plus 25 Pflöcke erforderlich.<br />
Gesamtumfang der Maßnahme: ca. 300 lfm Schutzzäune entlang der Baustraße, 100 Markierungsband<br />
plus 25 Pflöcke nördlich des Erdwalles<br />
Zielbiotoptyp: ha/St. Ausgangsbiotoptyp: ha/St.<br />
Zeitliche Zuordnung<br />
Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten<br />
Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten<br />
Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten