Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Vermeidung und Schutz<br />
7.1 Bauliche und konzeptionelle Vermeidungsmaßnahmen<br />
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Entgegen den im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-<br />
Dannenberg (RROP 2004) vorgesehen Anzahl von 270 Liegeplätze wurde ein<br />
Ausbau auf insgesamt 145 Liegeplätze reduziert.<br />
Die Erweiterung erfolgt flächensparend basierend auf den notwendigen technischen<br />
Anforderungen, um gefahrlose An- und Anlegemanöver zu ermöglichen. Die<br />
erforderliche Ausbaubreite des neuen Hafenbeckens entspricht der 2-fachen<br />
Bootslänge eines 12 m Bootes.<br />
Die neue Böschung zur „Schweineweide“ wird mit einem flachen Böschungswinkel<br />
von 1:3 profiliert. Als Befestigungsmaterial der Böschungen werden anstelle von<br />
künstlichen Wasserbausteinen Natursteine verbaut.<br />
Die räumliche Nähe zwischen Abbaufläche und der Lagerfläche für den Bodenaushub<br />
reduziert den energetischen Aufwand, da zusätzliche Fahrten eingespart werden.<br />
Der Transportverkehr wird über eine temporär errichtete Baustraße abgewickelt.<br />
Die vorhandene Straße und Brücke zwischen „Schweineweide“ und Altstadtinsel<br />
wird nicht in Anspruch genommen. Der Belastung der Altstadtinsel, der Anwohner<br />
und der innerörtlichen Straßen durch das zeitweise hohe Transportaufkommen<br />
kann durch die Anbindung der Baustraße über das Hafengelände auf die Marschtorstraße<br />
/ K 36 weitestgehend vermieden werden.<br />
Optimierung des Verlaufs der Baustraße/Biotopschutz<br />
Die Lage der Baustraße wurde in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden optimiert.<br />
Sie erfolgt unter möglichster Schonung der artenreichen Vegetation und unter<br />
der Maßgabe, geschützte bzw. gefährdete Pflanzen nicht zu beeinträchtigen.<br />
Die Lage am Rand der geschützten Grünlandfläche verhindert zusätzliche Zerschneidungseffekte.<br />
Der gewählte 3 m Abstand zur Fließgewässerböschung gewährleistet<br />
gleichzeitig einen ausreichenden Schutz der Ufervegetation.<br />
Die Baustraße wird „Vor-Kopf“ angelegt. Links und rechts werden jeweils 0,5 m<br />
Baufeldstreifen angelegt, so dass sich eine Gesamtbreite von 5 m zzgl. einer 5 m<br />
breiten Ausweichbucht ergibt. Die Baustraße ist vor der Baumaßnahme auszupflocken<br />
und die Schutzzäune zu errichten.<br />
Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 71