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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Vermeidung und Schutz<br />

7.1 Bauliche und konzeptionelle Vermeidungsmaßnahmen<br />

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Entgegen den im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-<br />

Dannenberg (RROP 2004) vorgesehen Anzahl von 270 Liegeplätze wurde ein<br />

Ausbau auf insgesamt 145 Liegeplätze reduziert.<br />

Die Erweiterung erfolgt flächensparend basierend auf den notwendigen technischen<br />

Anforderungen, um gefahrlose An- und Anlegemanöver zu ermöglichen. Die<br />

erforderliche Ausbaubreite des neuen Hafenbeckens entspricht der 2-fachen<br />

Bootslänge eines 12 m Bootes.<br />

Die neue Böschung zur „Schweineweide“ wird mit einem flachen Böschungswinkel<br />

von 1:3 profiliert. Als Befestigungsmaterial der Böschungen werden anstelle von<br />

künstlichen Wasserbausteinen Natursteine verbaut.<br />

Die räumliche Nähe zwischen Abbaufläche und der Lagerfläche für den Bodenaushub<br />

reduziert den energetischen Aufwand, da zusätzliche Fahrten eingespart werden.<br />

Der Transportverkehr wird über eine temporär errichtete Baustraße abgewickelt.<br />

Die vorhandene Straße und Brücke zwischen „Schweineweide“ und Altstadtinsel<br />

wird nicht in Anspruch genommen. Der Belastung der Altstadtinsel, der Anwohner<br />

und der innerörtlichen Straßen durch das zeitweise hohe Transportaufkommen<br />

kann durch die Anbindung der Baustraße über das Hafengelände auf die Marschtorstraße<br />

/ K 36 weitestgehend vermieden werden.<br />

Optimierung des Verlaufs der Baustraße/Biotopschutz<br />

Die Lage der Baustraße wurde in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden optimiert.<br />

Sie erfolgt unter möglichster Schonung der artenreichen Vegetation und unter<br />

der Maßgabe, geschützte bzw. gefährdete Pflanzen nicht zu beeinträchtigen.<br />

Die Lage am Rand der geschützten Grünlandfläche verhindert zusätzliche Zerschneidungseffekte.<br />

Der gewählte 3 m Abstand zur Fließgewässerböschung gewährleistet<br />

gleichzeitig einen ausreichenden Schutz der Ufervegetation.<br />

Die Baustraße wird „Vor-Kopf“ angelegt. Links und rechts werden jeweils 0,5 m<br />

Baufeldstreifen angelegt, so dass sich eine Gesamtbreite von 5 m zzgl. einer 5 m<br />

breiten Ausweichbucht ergibt. Die Baustraße ist vor der Baumaßnahme auszupflocken<br />

und die Schutzzäune zu errichten.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 71

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