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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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Unterlage 12.1<br />

LBP: Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) Veranlassung u. Vorgaben<br />

Nach § 17 (4) BNatSchG hat der Vorhabenträger alle Angaben vorzulegen, die zur<br />

Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind. Das heißt, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind aufzuzeigen, Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind darzustellen.<br />

Die rechtlichen Vorgaben der Eingriffsregelung werden über den Landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong> erarbeitet, der Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen ist.<br />

Als weitere Antragsunterlagen liegen eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und<br />

ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag bei. Die Ergebnisse des Fachbeitrags werden<br />

im LBP zusammengefasst dargestellt, erforderliche Maßnahmen im LBP aufgeführt.<br />

Hinweis zur UVP-Pflicht: Vorab wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />

gemäß § 3e UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit) durchgeführt, um festzustellen,<br />

ob eine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) besteht.<br />

Die Erweiterung des Sportboothafens stellt ein Vorhaben nach Nummer 13.12 (Bau<br />

eines sonstigen Hafens) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) dar. Nach der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß<br />

§ 3e UVPG wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses<br />

Vorhaben abgesehen. Es kann nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde<br />

auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien<br />

keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12<br />

UVPG bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen wären. Das<br />

Prüfungsergebnis wurde von der Planfeststellungsbehörde am 03.06.2013 im Amtlichen<br />

Anzeiger bekanntgegeben.<br />

1.3 Methodische Grundlagen<br />

Der LBP wird wie folgt gegliedert:<br />

1. Bestandsaufnahme und -bewertung der biotischen und abiotischen Naturhaushaltsfaktoren<br />

und des Landschaftsbildes.<br />

2. Auswirkungsprognose und Konfliktbeschreibung.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 2

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