Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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Unterlage 12.1<br />
LBP: Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) Veranlassung u. Vorgaben<br />
Nach § 17 (4) BNatSchG hat der Vorhabenträger alle Angaben vorzulegen, die zur<br />
Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind. Das heißt, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind aufzuzeigen, Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind darzustellen.<br />
Die rechtlichen Vorgaben der Eingriffsregelung werden über den Landschaftspflegerischen<br />
<strong>Begleitplan</strong> erarbeitet, der Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen ist.<br />
Als weitere Antragsunterlagen liegen eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und<br />
ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag bei. Die Ergebnisse des Fachbeitrags werden<br />
im LBP zusammengefasst dargestellt, erforderliche Maßnahmen im LBP aufgeführt.<br />
Hinweis zur UVP-Pflicht: Vorab wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />
gemäß § 3e UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit) durchgeführt, um festzustellen,<br />
ob eine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) besteht.<br />
Die Erweiterung des Sportboothafens stellt ein Vorhaben nach Nummer 13.12 (Bau<br />
eines sonstigen Hafens) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) dar. Nach der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß<br />
§ 3e UVPG wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses<br />
Vorhaben abgesehen. Es kann nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde<br />
auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien<br />
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12<br />
UVPG bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen wären. Das<br />
Prüfungsergebnis wurde von der Planfeststellungsbehörde am 03.06.2013 im Amtlichen<br />
Anzeiger bekanntgegeben.<br />
1.3 Methodische Grundlagen<br />
Der LBP wird wie folgt gegliedert:<br />
1. Bestandsaufnahme und -bewertung der biotischen und abiotischen Naturhaushaltsfaktoren<br />
und des Landschaftsbildes.<br />
2. Auswirkungsprognose und Konfliktbeschreibung.<br />
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