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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Erfassung und Bewertung<br />

Die mit einer dauerhaften Vegetationsbedeckung versehenen Grünlandflächen im<br />

östlichen Elbvorland (Biotoptyp GFFmü) weisen besondere Standorteigenschaften<br />

auf, die ein hohes Biotopentwicklungspotenzial besitzen. Dem Boden des östlichen<br />

Elbvorlandes ist aufgrund ihrer besonderen Standorteigenschaften eine hohe Funktionsbedeutung<br />

(WST IV) zuzuordnen. Besondere Vorbelastungen sind derzeit nicht<br />

existent.<br />

Im Allgemeinen ist den mit einer dauerhaften Vegetationsbedeckung versehenen<br />

Grünlandflächen auf der „Schweineweide“ ebenfalls ein hohes Biotopentwicklungspotenzial<br />

aufgrund der Auenlage zuzuordnen. Im vorliegenden Fall wird aufgrund<br />

der hohen Schadstoffbelastung des Bodens eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen.<br />

Eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für Mensch, Tier und Pflanze<br />

ist wahrscheinlich (Wirkungspfad Boden-Pflanze und direkter Kontakt über Wirkungspfad<br />

Boden-Mensch) aufgrund der hohen Schadstoffgehalte, insbesondere<br />

der Stoffe Quecksilber, Dioxin, Cadmium und Arsen. Die Lebensraumbedeutung<br />

des Bodens wird abgewertet und dem Bereich auf der „Schweineweide“ eine allgemeine<br />

Funktionsfähigkeit (WST III) beigemessen.<br />

Die Siedlungsflächen sind zum überwiegenden Teil überbaut und versiegelt, bzw.<br />

durch Bodenauf- und -abträge erheblich überformt. Infolge dessen können die Böden<br />

in diesem Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw.<br />

im Fall von versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden.<br />

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des vollversiegelten Bodens für den Naturhaushalt<br />

ist erheblich herabgesetzt bzw. ohne Funktion und nur von geringer Bedeutung<br />

für den Naturhaushalt (Wertstufe I). Den veränderten Kulturböden,<br />

hierzu zählen teilversiegelte Wege, Grün- und Gartenanlagen der Siedlungen und<br />

die veränderten, z. T. mit Wasserbausteinen befestigten Böschungsflächen der<br />

Fließgewässer ist eine mäßige Bedeutung (Wertstufe II) beizumessen.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 42

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