Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Erfassung und Bewertung<br />
Die mit einer dauerhaften Vegetationsbedeckung versehenen Grünlandflächen im<br />
östlichen Elbvorland (Biotoptyp GFFmü) weisen besondere Standorteigenschaften<br />
auf, die ein hohes Biotopentwicklungspotenzial besitzen. Dem Boden des östlichen<br />
Elbvorlandes ist aufgrund ihrer besonderen Standorteigenschaften eine hohe Funktionsbedeutung<br />
(WST IV) zuzuordnen. Besondere Vorbelastungen sind derzeit nicht<br />
existent.<br />
Im Allgemeinen ist den mit einer dauerhaften Vegetationsbedeckung versehenen<br />
Grünlandflächen auf der „Schweineweide“ ebenfalls ein hohes Biotopentwicklungspotenzial<br />
aufgrund der Auenlage zuzuordnen. Im vorliegenden Fall wird aufgrund<br />
der hohen Schadstoffbelastung des Bodens eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen.<br />
Eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für Mensch, Tier und Pflanze<br />
ist wahrscheinlich (Wirkungspfad Boden-Pflanze und direkter Kontakt über Wirkungspfad<br />
Boden-Mensch) aufgrund der hohen Schadstoffgehalte, insbesondere<br />
der Stoffe Quecksilber, Dioxin, Cadmium und Arsen. Die Lebensraumbedeutung<br />
des Bodens wird abgewertet und dem Bereich auf der „Schweineweide“ eine allgemeine<br />
Funktionsfähigkeit (WST III) beigemessen.<br />
Die Siedlungsflächen sind zum überwiegenden Teil überbaut und versiegelt, bzw.<br />
durch Bodenauf- und -abträge erheblich überformt. Infolge dessen können die Böden<br />
in diesem Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw.<br />
im Fall von versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des vollversiegelten Bodens für den Naturhaushalt<br />
ist erheblich herabgesetzt bzw. ohne Funktion und nur von geringer Bedeutung<br />
für den Naturhaushalt (Wertstufe I). Den veränderten Kulturböden,<br />
hierzu zählen teilversiegelte Wege, Grün- und Gartenanlagen der Siedlungen und<br />
die veränderten, z. T. mit Wasserbausteinen befestigten Böschungsflächen der<br />
Fließgewässer ist eine mäßige Bedeutung (Wertstufe II) beizumessen.<br />
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