Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Vermeidung und Schutz<br />
<br />
<br />
Arbeitsstreifen: Die erforderlichen Arbeitsstreifen werden in empfindlichen Bereichen<br />
(vor allem im Nahbereich von geschützten bzw. wertvollen Vegetationsbeständen)<br />
auf das für die Bauabwicklung unbedingt erforderliche Maß reduziert, um<br />
Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren (v.a. Kenntlichmachen der<br />
Baufeldbegrenzung; vgl. „Schutzmaßnahmen“).<br />
Abfall: Alle anfallenden Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />
Alle aus der Baumaßnahme stammenden Baurestmassen gemäß § 6 und § 10<br />
des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen<br />
Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) i. V. m. dem NAbfG (Niedersächsisches<br />
Abfallgesetz) sind einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Die Entsorgung<br />
(Verwertung/Beseitigung) des anfallenden Abfalls ist auf den zum Zeitpunkt<br />
der Ausführung geltenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere des KrWG,<br />
der vertraglich vereinbarten Richtlinien, Merkblätter und technischen Regelwerke<br />
sowie der landesrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Die Vermeidungsmaßnahme<br />
zielt insbesondere auf den stark schadstoffbelasteten Aushubboden ab<br />
(Einstufung nach LAGA > Z 2), der nicht wieder vor Ort eingebaut wird und als Abfall<br />
zu entsorgen ist. Das erarbeitete Bodenmanagementkonzept zeigt im Detail die<br />
fachgerechte Handhabung und Entsorgung bzw. Verwertung des Bodens auf.<br />
7.2 Schutzmaßnahmen<br />
S 1: Bodenschutz<br />
Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens im Bereich der geplanten Lager- und<br />
Baubetriebsflächen sind folgende Maßnahmen zu beachten (vgl. DIN 18915 i.V.m. DIN<br />
18300):<br />
<br />
<br />
Zu Beginn der Bauarbeiten wird der Oberboden von allen Bau- und Betriebsflächen<br />
abgetragen (Wurzelbereiche von zu erhaltendem Gehölzbestand ausgenommen).<br />
Beim Freimachen des Baufelds ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen<br />
durchzuführen.<br />
Der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden wird am Rand der Lagerfläche<br />
in Form eines Erd-Schutzwalls gelagert (vgl. Vemeidungsmaßnahme: Anlage<br />
eines Schutzwalls aus Erde). Nähere Ausführungen sind dem Bodenmanagement<br />
zu entnehmen.<br />
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