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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Vermeidung und Schutz<br />

<br />

<br />

Arbeitsstreifen: Die erforderlichen Arbeitsstreifen werden in empfindlichen Bereichen<br />

(vor allem im Nahbereich von geschützten bzw. wertvollen Vegetationsbeständen)<br />

auf das für die Bauabwicklung unbedingt erforderliche Maß reduziert, um<br />

Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren (v.a. Kenntlichmachen der<br />

Baufeldbegrenzung; vgl. „Schutzmaßnahmen“).<br />

Abfall: Alle anfallenden Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />

Alle aus der Baumaßnahme stammenden Baurestmassen gemäß § 6 und § 10<br />

des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen<br />

Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) i. V. m. dem NAbfG (Niedersächsisches<br />

Abfallgesetz) sind einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Die Entsorgung<br />

(Verwertung/Beseitigung) des anfallenden Abfalls ist auf den zum Zeitpunkt<br />

der Ausführung geltenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere des KrWG,<br />

der vertraglich vereinbarten Richtlinien, Merkblätter und technischen Regelwerke<br />

sowie der landesrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Die Vermeidungsmaßnahme<br />

zielt insbesondere auf den stark schadstoffbelasteten Aushubboden ab<br />

(Einstufung nach LAGA > Z 2), der nicht wieder vor Ort eingebaut wird und als Abfall<br />

zu entsorgen ist. Das erarbeitete Bodenmanagementkonzept zeigt im Detail die<br />

fachgerechte Handhabung und Entsorgung bzw. Verwertung des Bodens auf.<br />

7.2 Schutzmaßnahmen<br />

S 1: Bodenschutz<br />

Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens im Bereich der geplanten Lager- und<br />

Baubetriebsflächen sind folgende Maßnahmen zu beachten (vgl. DIN 18915 i.V.m. DIN<br />

18300):<br />

<br />

<br />

Zu Beginn der Bauarbeiten wird der Oberboden von allen Bau- und Betriebsflächen<br />

abgetragen (Wurzelbereiche von zu erhaltendem Gehölzbestand ausgenommen).<br />

Beim Freimachen des Baufelds ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen<br />

durchzuführen.<br />

Der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden wird am Rand der Lagerfläche<br />

in Form eines Erd-Schutzwalls gelagert (vgl. Vemeidungsmaßnahme: Anlage<br />

eines Schutzwalls aus Erde). Nähere Ausführungen sind dem Bodenmanagement<br />

zu entnehmen.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 73

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