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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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Unterlage 12.1<br />

LBP: Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) Veranlassung u. Vorgaben<br />

4.3 Planerische Vorgaben<br />

Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 liegt das Untersuchungsgebiet<br />

in einem „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“. Mit Ausnahme<br />

eines schmalen Streifens im Westen der als „Vorranggebiet für Siedlungsentwicklung“<br />

gekennzeichnet ist, befindet sich das Areal in einem „Gebiet zur Sicherung<br />

des Hochwasserabflusses“. Das Grünlandareal der Jeetzel ist als „Vorbehaltsgebiet<br />

für die Landwirtschaft – aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft“ gekennzeichnet.<br />

Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />

(RROP) 2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Untersuchungsgebiet<br />

als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und als Vorbehaltsgebiet für Erholung<br />

dar. Die Erweiterung des Sportboothafens ist hiervon ausgenommen. Die Elbe<br />

und die Alte Jeetzel sind als Gewässer ausgewiesen. Das Gewässer ist gleichzeitig<br />

FFH-Gebiet. Die Lage des Sportboothafens ist mit einem Symbol dargestellt. Das<br />

Plangebiet liegt fast vollständig innerhalb eines Gebietes zur Sicherung des Hochwasserabflusses.<br />

Die SG Elbtalaue hat auf Basis der Planung den Flächennutzungsplan angepasst.<br />

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans stellt u. a. die Alte Jeetzel als Wasserfläche<br />

dar. Innerhalb dieser Fläche ist der Sportboothafen mit der Erweiterungsfläche<br />

als Hafen ausgewiesen. Der übrige Bereich der „„Schweineweide““ wird mit<br />

Ausnahme der Straße zum Fähranleger als Grünfläche dargestellt. Entlang der<br />

Flussufer mit der Zweckbestimmung Flussuferflur. Ein größerer Teilbereich wird als<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Mehrzweckplatz ausgewiesen.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 14

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