Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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Unterlage 12.1<br />
LBP: Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) Veranlassung u. Vorgaben<br />
4.3 Planerische Vorgaben<br />
Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 liegt das Untersuchungsgebiet<br />
in einem „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“. Mit Ausnahme<br />
eines schmalen Streifens im Westen der als „Vorranggebiet für Siedlungsentwicklung“<br />
gekennzeichnet ist, befindet sich das Areal in einem „Gebiet zur Sicherung<br />
des Hochwasserabflusses“. Das Grünlandareal der Jeetzel ist als „Vorbehaltsgebiet<br />
für die Landwirtschaft – aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft“ gekennzeichnet.<br />
Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
(RROP) 2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Untersuchungsgebiet<br />
als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und als Vorbehaltsgebiet für Erholung<br />
dar. Die Erweiterung des Sportboothafens ist hiervon ausgenommen. Die Elbe<br />
und die Alte Jeetzel sind als Gewässer ausgewiesen. Das Gewässer ist gleichzeitig<br />
FFH-Gebiet. Die Lage des Sportboothafens ist mit einem Symbol dargestellt. Das<br />
Plangebiet liegt fast vollständig innerhalb eines Gebietes zur Sicherung des Hochwasserabflusses.<br />
Die SG Elbtalaue hat auf Basis der Planung den Flächennutzungsplan angepasst.<br />
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans stellt u. a. die Alte Jeetzel als Wasserfläche<br />
dar. Innerhalb dieser Fläche ist der Sportboothafen mit der Erweiterungsfläche<br />
als Hafen ausgewiesen. Der übrige Bereich der „„Schweineweide““ wird mit<br />
Ausnahme der Straße zum Fähranleger als Grünfläche dargestellt. Entlang der<br />
Flussufer mit der Zweckbestimmung Flussuferflur. Ein größerer Teilbereich wird als<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Mehrzweckplatz ausgewiesen.<br />
Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 14