Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Vermeidung und Schutz<br />
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Der gelagerte Oberboden wird soweit wie möglich (vgl. Bodenmanagement) zur<br />
Rekultivierung der Baubetriebsflächen wiederverwendet.<br />
Baubetriebsflächen werden nach Abschluss der Arbeiten und vor Auftrag des<br />
Oberbodens mechanisch mit einem Grubber gelockert.<br />
Die Verwendung von nährstoffreichem Fremdboden oder eine Aufdüngung des<br />
nährstoffarmen örtlichen Oberbodens ist nicht gestattet.<br />
Durch die vom Baubetrieb getrennte Lagerung und anschließende Wiederverwendung<br />
des Oberbodens bleiben Teile des biologischen Potentials der Flächen im Baufeld erhalten.<br />
Samen und Pflanzenteile sowie Bodenlebewesen können sich nach Abschluss<br />
der Bauarbeiten regenerieren. Somit können wesentliche Bodenfunktionen erhalten<br />
werden (Lebensraumfunktion, Regulationsfunktion).<br />
Beeinträchtigungen des Naturguts Boden durch den Baustellenbetrieb werden so<br />
auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />
S 2: Schutz wertvoller Pflanzenlebensräume im Baufeld und auf angrenzen<br />
den Flächen<br />
Der geschützte Grünlandbiotop im Bereich der Baustraße wird beidseitig mittels<br />
Schutzzäunen vor Schädigung durch den Baubetrieb geschützt. Die Zäune werden in<br />
einem Sicherheitsabstand von 0,5 m von der Baustraße errichtet. Die Schutzzäune<br />
sind gem. DIN 18920 bzw. nach RAS-LP 4 (1999) herzustellen.<br />
Zur Austrassierung bzw. Markierung des geschützten Grünlandes nördlich des Erdwalls<br />
sowie des Altwassers mit Gehölzen kann eine Auszäunung mittels Schutzzäunen<br />
aus Folie oder Gewebe mit Signalfarben erfolgen, da die Markierungen lediglich der<br />
Kontrolle des einzuhaltenden 5m breiten Schutzabstandes zwischen Erdbauwerken<br />
und geschützten Biotopen dient. Die Zaunhöhe beträgt 1 m über Gelände. Der Pfostenabstand<br />
darf 4 m nicht überschreiten.<br />
Nach derzeitiger Planung sind ca. 300 lfm Schutzzäune entlang der Baustraße und<br />
100 Markierungsband plus 25 Pflöcke erforderlich.<br />
V artenschutz : Artenschutzrechtliche Bauzeitenbeschränkung / Vorsorgliche<br />
Bauzeitenregelung<br />
Mit Einhaltung der nachfolgenden Bauzeitenregelung werden die Verbotstatbestände<br />
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für die im Gebiet vorkommenden streng ge-<br />
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