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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Vermeidung und Schutz<br />

<br />

<br />

<br />

Der gelagerte Oberboden wird soweit wie möglich (vgl. Bodenmanagement) zur<br />

Rekultivierung der Baubetriebsflächen wiederverwendet.<br />

Baubetriebsflächen werden nach Abschluss der Arbeiten und vor Auftrag des<br />

Oberbodens mechanisch mit einem Grubber gelockert.<br />

Die Verwendung von nährstoffreichem Fremdboden oder eine Aufdüngung des<br />

nährstoffarmen örtlichen Oberbodens ist nicht gestattet.<br />

Durch die vom Baubetrieb getrennte Lagerung und anschließende Wiederverwendung<br />

des Oberbodens bleiben Teile des biologischen Potentials der Flächen im Baufeld erhalten.<br />

Samen und Pflanzenteile sowie Bodenlebewesen können sich nach Abschluss<br />

der Bauarbeiten regenerieren. Somit können wesentliche Bodenfunktionen erhalten<br />

werden (Lebensraumfunktion, Regulationsfunktion).<br />

Beeinträchtigungen des Naturguts Boden durch den Baustellenbetrieb werden so<br />

auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />

S 2: Schutz wertvoller Pflanzenlebensräume im Baufeld und auf angrenzen<br />

den Flächen<br />

Der geschützte Grünlandbiotop im Bereich der Baustraße wird beidseitig mittels<br />

Schutzzäunen vor Schädigung durch den Baubetrieb geschützt. Die Zäune werden in<br />

einem Sicherheitsabstand von 0,5 m von der Baustraße errichtet. Die Schutzzäune<br />

sind gem. DIN 18920 bzw. nach RAS-LP 4 (1999) herzustellen.<br />

Zur Austrassierung bzw. Markierung des geschützten Grünlandes nördlich des Erdwalls<br />

sowie des Altwassers mit Gehölzen kann eine Auszäunung mittels Schutzzäunen<br />

aus Folie oder Gewebe mit Signalfarben erfolgen, da die Markierungen lediglich der<br />

Kontrolle des einzuhaltenden 5m breiten Schutzabstandes zwischen Erdbauwerken<br />

und geschützten Biotopen dient. Die Zaunhöhe beträgt 1 m über Gelände. Der Pfostenabstand<br />

darf 4 m nicht überschreiten.<br />

Nach derzeitiger Planung sind ca. 300 lfm Schutzzäune entlang der Baustraße und<br />

100 Markierungsband plus 25 Pflöcke erforderlich.<br />

V artenschutz : Artenschutzrechtliche Bauzeitenbeschränkung / Vorsorgliche<br />

Bauzeitenregelung<br />

Mit Einhaltung der nachfolgenden Bauzeitenregelung werden die Verbotstatbestände<br />

gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für die im Gebiet vorkommenden streng ge-<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 74

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