Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Ermittlung und Bewertung d. Eingriffs<br />
6 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs<br />
Methodik<br />
Ausgehend von der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkung des Vorhabens<br />
(In-tensität, zeitliche und räumliche Wirkung, (vgl. Wirkungsmerkmale des Vorhabens<br />
Seite 7 ) wird eine funktionsbezogene Eingriffsbeurteilung, d.h. eine Prognose<br />
der vorhabenbedingten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und Landschaftsbildes vorgenommen. Die Prognose der vorhabenbedingten<br />
Wirkungen erfolgt unter Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Vermeidung und<br />
Minderung erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
oder des Landschaftsbildes.<br />
Abschließend erfolgt eine Bewertung der Erheblichkeit des Eingriffes im Sinne des §<br />
14 BNatSchG für das jeweilige Naturgut auf Grundlage der prognostizierten Beeinträchtigungen.<br />
Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich durch die nicht vermeidbare Inanspruchnahme<br />
von Naturgütern von mindestens allgemeiner Bedeutung (WSt III),<br />
deren Werte und Funktionen zeitnah nicht wiederhergestellt werden können. Werden<br />
erhebliche Beeinträchtigungen für ein Naturgut ermittelt, liegt ein Eingriff gemäß<br />
§ 14 BNatSchG vor, der Kompensationsmaßnahmen erforderlich macht. Unerhebliche<br />
Auswirkungen sind ggf. unter Einbeziehung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
nicht kompensationspflichtig.<br />
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