18.01.2015 Aufrufe

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Ermittlung und Bewertung d. Eingriffs<br />

erheblich einzuschätzen. Die Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der bestehenden<br />

Vorbelastungen ausgleichbar.<br />

Betriebsbedingt<br />

Allgemein: Ganzjährige Nutzung des Hafens möglich, witterungsbedingt in den Wintermonaten geringe Nutzungsaktivitäten,145<br />

Liegeplätze insgesamt nach Erweiterung, derzeit 89 Plätze genehmigt, Erweiterung der Kapazität um 56<br />

Plätze, Prognose: 70% Belegung (ca. 100 Boote), ca. 57 Anlegemanöver (gemittelt über das Jahr, höhere Nutzung im<br />

Sommer gegenüber niedriger Nutzung außerhalb der Saison wahrscheinlich)<br />

Intensivierung des<br />

Bootsverkehrs<br />

• Beeinträchtigung der<br />

Landschaftsnutzung<br />

durch Lärm und visuelle<br />

Störungen<br />

Bedeutung: Landschaftsbildbereiche mit mittlerer bis hoher Qualität für<br />

das Landschaftsbild, für die Naherholung den Tourismus von hoher bis<br />

sehr hoher Bedeutung<br />

Prognose: Der Raum ist durch die Siedlungsnähe, dem Schiffs- und<br />

Bootsverkehr auf der Elbe, im Hafenbereich sowie an der Fähranlegestelle<br />

vorbelastet, so dass von keinen wesentlichen Mehrbelastungen auszugehen<br />

ist. Die Nutzung der Elbe als Wasserstraße und somit die Frequentierung<br />

mit Booten und Schiffen in diesem Bereich ist für den Betrachter nicht<br />

wesensfremd und kein Fremdkörper im Landschaftsbild, so dass durch die<br />

geringe Erhöhung im Verkehrsaufkommen auf der Elbe keine nennenswerten<br />

Störungen der Erholungsfunktion bestehen.<br />

unerheblich<br />

6.8 Auswirkungen auf planfestgestellte Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Kompensationsmaßnahme A8 und A4 (teilweise) gehen in einer Gesamtgröße von<br />

3.672 m² (hiervon 3.400 m² Flutrasen und 272 m² Uferstaudenflur) durch bau- und anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme verloren. Die Werte müssen an anderer Stelle ersetzt<br />

werden.<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!