18.01.2015 Aufrufe

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />

Unterlage 12.1<br />

Vermeidung und Schutz<br />

7 Vermeidung und Schutz<br />

Grundsätzlich sind gemäß § 13 BNatSchG Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

oder des Landschaftsbildes vorrangig zu unterlassen oder gering zu halten (Vermeidungsgebot).<br />

Im Rahmen der Konfliktminimierung kommt es folglich darauf an, durch technischfachliche<br />

Optimierung des Vorhabens erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbilds zu unterlassen, wenn dies ohne Einschränkung des<br />

Planungsziels erreichbar ist.<br />

Vermeidungsmaßnahmen liegen dem Bauentwurf unmittelbar zu Grunde (z. B. Meidung<br />

sensibler Biotopflächen für das Bauvorhaben) und sind - soweit erforderlich – in<br />

den technischen Ausbauplänen dargestellt und diesen zu entnehmen. Sie sind daher<br />

nur im besonderen Einzelfall in dem Maßnahmenplan des LBP ausgewiesen.<br />

Bei Schutzmaßnahmen handelt es sich dagegen um fachtechnische Vorkehrungen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Maßnahmenplan LBP dargestellt<br />

sind. Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind aus dem o.g. Gesetzesgebot abgeleitet<br />

und fließen nicht in die Bilanzierung Eingriff/Kompensation ein.<br />

Eine Sonderstellung nehmen die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen<br />

zur Funktionserhaltung ein. Diese Maßnahmen sind mit V artenschutz und VCEF gekennzeichnet;<br />

es handelt sich um artenschutzrechtliche Maßnahmen, die der Funktionserhaltung<br />

bzw. der Abwendung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen dienen.<br />

Zur Reduzierung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen sind die nachfolgend<br />

skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen (siehe auch Maßnahmenplan<br />

Unterlage 12.3).<br />

Die Maßnahmen, die wesentlicher Inhalt der landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>ung<br />

sind, sind in Text und Karte mit einem Kürzel und einer laufenden Nummerierung versehen:<br />

Planungsbüro Lindemann • Schwiepke 2 • 29482 Küsten S e i t e | 70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!