Landschaftspflegerischer Begleitplan - Niedersächsischer ...
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LBP: Erweiterung Sportboothafen Hitzacker<br />
Unterlage 12.1<br />
Vermeidung und Schutz<br />
schützten Arten und alle europäischen Vogelarten nicht verletzt. (Tötung, Störung sowie<br />
Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten):<br />
Brutvögel (Feldlerche, Nachtigall, Wachtel): Beginn der Baumaßnahmen zwischen<br />
15.07. und 31.03. des Jahres<br />
Fische und Rundmäuler: Beginn der Baumaßnahme außerhalb der Laichzeit von<br />
April bis Juli des Jahres<br />
Rastvögel: Beginn der Baumaßnahmen außerhalb der Haupt-Rastzeiten der Zugvögel<br />
von Oktober – März<br />
Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen können baubedingte<br />
Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope Boden, Wasser und Landschaft auf<br />
ein unerhebliches Maß reduziert werden.<br />
Für verbleibende Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
werden gemäß §§ 15 BNatSchG Kompensationsmaßnahmen erforderlich.<br />
7.3 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen<br />
In der Tabelle 5: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte (Seite 76).<br />
sind die bei Berücksichtigung der Vorkehrungen zur Vermeidung und Schutz verbleibenden<br />
erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Schutzgüter aufgeführt. In<br />
der Tabellenspalte „Konfliktnummer“ sind die erheblichen Beeinträchtigungen mit Kürzeln<br />
versehen (zum Beispiel K 1 = Konflikt Nr. 1).<br />
Diese Angaben beziehen sich auf die entsprechende Konfliktbezeichnung und -<br />
nummerierung in Karte 1 (Bestands- und Konfliktplan; Unterlage 12.2).<br />
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