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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_2011lisation von Steuervorauszahlungen ist mit der hinreichenden Konkretisierungsukzessive zu den einzelnen Fälligkeitsterminen gegeben.Verbliebene Risiken hinsichtlich der Konkretisierung der Steuererträge sinddurch vorsichtige Bemessung des Wertansatzes (z. B. Delkredererisiken) oderdurch Bildung von Rückstellungen (z. B. Rückerstattungsverpflichtungen) zu berücksichtigen.Steuererstattungen der Gebietskörperschaften sind ertragsmindernd bei den Erträgenaus Steuern auszuweisen. Steuervergütungen (z. B. Kindergeld) hingegensind nicht ertragsmindernd bei den Steuern, sondern als Aufwand aus Zuweisungenund Zuschüsse auszuweisen.6.2. Erträge aus FinanzausgleichsbeziehungenAls Erträge aus Finanzausgleichsbeziehungen sind sämtliche Erträge aus demLänderfinanzausgleich, aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie aus sonstigenFinanzausgleichsbeziehungen im Zeitpunkt der Feststellung/Berechnungzu erfassen. Bundesergänzungszuweisungen sind in der Erfolgsrechnung als„Davon-Vermerk“ auszuweisenBeträge aus Steuerverteilung und Steuerzerlegung (vgl. Tz. 5.2.2.6.) sind nichtunter den Erträgen aus Finanzausgleichsbeziehungen auszuweisen.6.3. Erträge aus Zuweisungen und ZuschüssenZuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen zwischen dem „öffentlichenBereich“ (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sondervermögenohne unternehmerische Aufgabenstellung, Sozialversicherungsträger,Bundesagentur für Arbeit sowie Zweckverbände.) Zuschüsse sindeinmalige oder laufende Geldleistungen zwischen dem „öffentlichen Bereich“und den sonstigen Bereichen.Zuwendungen werden an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Landesverwaltung)für bestimmte Zwecke gewährt, an deren Erfüllung der Bund (dasLand) ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nichtim notwendigen Umfang befriedigt werden kann (§ 23 BHO / LHO). Zuwendungennach §§ 23, 44 BHO / LHO können - abhängig vom jeweiligen Empfänger -Zuweisungen oder Zuschüsse sein.Zuweisungen und Zuschüsse sind grundsätzlich mit der Entstehung des Anspruchsvollständig erfolgswirksam zu buchen, sofern es sich nicht um Zuweisungenoder Zuschüsse für Investitionen handelt, für die ein Sonderposten fürInvestitionen zu bilden ist.Ist mit einer empfangenen Zuwendung eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtungder Gebietskörperschaft gegenüber dem Geber verbunden, ist dieZuwendung nach Maßgabe der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung erfolgswirksamzu vereinnahmen. Die Zuwendung ist mittels eines passivenSeite 55 von 102

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