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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_20116.17. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UmlaufvermögensAbschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens werden stets hier erfasst.Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögenssind als sonstige Aufwendungen (vgl. Tz. 6.12.3.) zu erfassen.6.18. Aufwendungen aus VerlustübernahmeAusgewiesen werden die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungzu leistenden Beträge zum Ausgleich von Verlusten. Hierunter fällt auch derVerlustausgleich gegenüber Betrieben nach § 26 BHO / LHO.6.19. Zinsen und ähnliche AufwendungenUnter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind die Aufwendungen zu erfassen,die für das aufgenommene Fremdkapital anfallen. Die Zinsaufwendungengegenüber verbundenen Unternehmen und Einrichtungen sind durch einendavon Vermerk kenntlich zu machen.Zu Zinsen und ähnliche Aufwendungen gehören u. a. Zinsswaps, ZinsterminundZinsoptionsgeschäfte, Zinsen für Kredite und Darlehen, Verzugszinsen,Überziehungszinsen, Säumniszuschläge, Diskontaufwand, Aufwendungen fürAbschreibungen auf Disagio oder Damnum sowie Aufwendungen aus der Aufbzw.Abzinsung (z. B. im Bereich der Rückstellungen).Die Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung sind im Anhang anzugeben.Allgemeine Nebenkosten des Zahlungsverkehrs wie Kontoführungsentgelte sowieUmsatzprovisionen zählen nicht zu den Zinsen und Aufwendungen in diesemSinne, sondern sind als sonstige Aufwendungen auszuweisen (vgl.Tz. 6.12.2.).Gewährte und in Anspruch genommene Skonti zählen nicht zu den weiteren Finanzierungsaufwendungenin diesem Sinne, sondern sind als Preisnachlässebei den Umsatzerlösen (vgl. Tz. 6.4.3.) zu berücksichtigen.6.20. FinanzergebnisDas Finanzergebnis ist der Saldo der Erträge und Aufwendungen nach demVerwaltungsergebnis.6.21. Ergebnis der gewöhnlichen VerwaltungstätigkeitDas Ergebnis der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit ist der Saldo aus Verwaltungsergebnisund Finanzergebnis.Seite 63 von 102

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