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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_2011und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen ausgewiesenwerden.12.2.3. Konsolidierung „at Equity“Die Equity-Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz der Beteiligung,ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahrenentsprechend der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals fortgeschriebenwird. Anders als bei der Vollkonsolidierung werden Vermögen,Schulden sowie Aufwendungen und Erträge nicht in den Gesamtabschluss ü-bernommen. Entstehende Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskostender Beteiligung und dem hierauf anteilig entfallenden Eigenkapital derassoziierten Einheit werden dagegen wie bei der Vollkonsolidierung auch beider Equity-Methode ermittelt.Die Equity-Konsolidierung erfolgt immer nach der Buchwertmethode. Die Kapitalanteilsmethodewird für den <strong>staatliche</strong>n Gesamtabschluss bewusst ausgeschlossen.Bei Anwendung der Buchwertmethode ist folgende Vorgehensweisezu wählen:1. Übernahme des Beteiligungsbuchwertes aus dem Bundes- bzw. Landesabschlussin die konsolidierte Vermögensrechnung.2. Ermittlung des Unterschiedsbetrages und Ausweis in der konsolidiertenVermögensrechnung („Davon-Vermerk“) oder Angabe im Anhang, wobeidies nur bei der Erstkonsolidierung erfolgt. Der Unterschiedsbetrag ergibtsich als Differenz des Buchwerts der Beteiligung im Bundes- bzw. Landesabschlussder Verbundmutter und dem anteilig bilanzierten Eigenkapitalin der Vermögensrechnung der assoziierten Einheit.3. Aufteilung des Unterschiedsbetrages in einer Nebenrechnung: Zuordnungund Auflösung stiller Reserven und Lasten zu den Vermögensgegenständen,in denen sie sich befinden. Der Rest wird dem GeschäftsoderFirmenwert zugeordnet.4. In den Folgeperioden erfolgt eine Fortschreibung des Unterschiedsbetragesin der Nebenrechnung (ggf. Abschreibung der zugeordneten Reservenund Lasten, Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes) undeine entsprechende Reduzierung des Beteiligungsbuchwertes im Gesamtabschluss.Veränderungen im Beteiligungsbuchwert können sich außer durch die bereitsgenannten planmäßigen Abschreibungen durch Übernahme anteiliger Periodenergebnisseoder außerplanmäßiger Abschreibungen, Zuschreibungen, Kapitalein-und -rückzahlungen ergeben.Seite 77 von 102

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