11.07.2015 Aufrufe

staatliche Doppik

staatliche Doppik

staatliche Doppik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dok. SsD_Stand_09_08_2011- das Recht zustehen, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines abgeschlossenenBeherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmungin der Satzung des Unternehmens zu bestimmen oder- bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen obliegen,wenn das Unternehmen zur Erreichung eines eng begrenzten undgenau definierten Ziels der Kernverwaltung dient (Zweckgesellschaft).Die vorstehenden Kriterien zur Beurteilung des beherrschenden Einflusses sindsinngemäß auch auf Einrichtungen anzuwenden.10.3. Assoziierte EinheitenAls assoziierte Einheit werden die Unternehmen und Einrichtungen bezeichnet,an denen die Kernverwaltung zwar keinen beherrschenden Einfluss gemäߧ 290 HGB besitzt, tatsächlich aber trotzdem einen maßgeblichen Einfluss aufdie Geschäftspolitik ausübt. Ein solcher Einfluss wird in der Regel bei einer Beteiligungsquotezwischen 20 v. H. und 50 v. H. vermutet.10.4. KonsolidierungDie notwendigen Schritte zur Eliminierung von wirtschaftlichen Verflechtungeninnerhalb des Verbundes werden als Konsolidierung bezeichnet. Ziel ist, in einemGesamtzahlenwerk den Jahresabschluss so darzustellen, als ob es sich(fiktiv) um ein einziges Unternehmen handeln würde und nur die wirtschaftlichenBeziehungen gegenüber Dritten darzustellen.11. Zielsetzung der konsolidierten Abschlüsse auf <strong>staatliche</strong>rEbeneDas zentrale Ziel des Bundes- bzw. Landesabschlusses ist es, eine transparenteDarstellung über das Vermögen und die Verpflichtungen (Verbindlichkeitenund Rückstellungen) sowie den Ressourcenverbrauch auf konsolidierter Basisüber den Bereich der Kernverwaltung und der rechtlich unselbständigen Vermögenim Sinne des § 18 HGrG zu erlangen.Das zentrale Ziel des Gesamtabschlusses im <strong>staatliche</strong>n Bereich ist es, überden Bundes- bzw. Landesabschluss hinaus eine transparente Darstellung überdas Gesamtvermögen und die Gesamtverpflichtungen sowie den gesamtenRessourcenverbrauch auf konsolidierter Basis über den gesamten Bereich deröffentlichen Aufgabenwahrnehmung der Gebietskörperschaft zu erlangen. DieseDarstellung macht die Einbeziehung aller Bereiche, die mit der Wahrnehmungöffentlicher Aufgaben betraut sind, unabhängig von ihrer Rechts- oderOrganisationsform, in der die Aufgabenwahrnehmung erfolgt (Kernverwaltung,Seite 70 von 102

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!