staatliche Doppik
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Anlage 5Anlage 5:Finanzrechnung/Cashflow-RechnungDie in den fett gedruckten Positionen verbindliche Gliederung basiert grundsätzlichauf dem Deutschen Rechnungslegungs Standard 2 (DRS 2).Da die kurzfristigen Finanzmittelanlagen (z. B. Kassenkredite) dem Finanzmittelfondszugerechnet werden, entfallen bei der Berechnung des Cashflows aus der Investitionstätigkeitdie Positionen für Einzahlungen bzw. Auszahlungen aufgrund vonFinanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition.Die nicht fett gedruckten Unterpositionen stellen eine mögliche Untergliederung dar.Die Kontengruppen bzw. Hauptkonten laut VKR stellen mögliche Zuordnungen dar.Bei der Erstellung des Cashflows ist die Einbeziehung der Sachkonten im Einzelfallzu prüfen.Indirekte Methode:Nr. Bezeichnung EURBerichtsjahr1 Periodenergebnis ohne außerordentliche Posten1.1 +/- Jahresüberschuss/-fehlbetrag1.2 - Außerordentliches ErgebnisEURVorjahrKontengr./Hauptkonto2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf dasAnlagevermögen2.1 + Abschreibungen auf das Anlagevermögen2.2 - Zuschreibungen auf das Anlagevermögen3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen3.1 + Zunahme der Rückstellungen3.2 - Abnahme der Rückstellungen4 +/- sonstige zahlungsunwirksameAufwendungen/Erträge4.1 + sonstige zahlungsunwirksame betriebliche Aufwendungen4.2 - sonstige zahlungsunwirksame betriebliche ErträgeSeite 97 von 102