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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_2011Der Lagebericht ergänzt den Jahresabschluss, um eine den tatsächlichen Verhältnissenentsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagezu gewährleisten. Er wird im Gegensatz zum Jahresabschluss nicht unterschrieben.Die Stichtagsbegrenzung findet für den Lagebericht keine Anwendung. NebenAngaben zum Geschäftsverlauf sind auch in der Vergangenheit begründete undsich erst zukünftig auswirkende Ereignisse und Entwicklungen in die Lagebeurteilungaufzunehmen.Bei der Erstellung des Lageberichts sind folgende Berichtsgrundsätze zu beachten:> Vollständigkeit> Richtigkeit> Klarheit und Übersichtlichkeit.In Anlage 4 ist ein Beispiel zum Lagebericht beigefügt.9. FinanzrechnungDie Finanzrechnung (Anlage 5) stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandesin Form einer Cashflow-Rechnung dar.In Anlehnung an den DRS 2 1 kann sie für den Cashflow I im Rahmen derRechnungslegung nach der direkten oder indirekten Methode erfolgen.Die Cashflows II und III werden nach der direkten Methode, also auf der Basisvon Zahlungsdaten, ermittelt.Die Finanzrechnung baut sich wie folgt auf:o Cashflow I (CF aus der laufenden Geschäftstätigkeit = operativer CF).Der Cashflow I gibt die zahlungswirksame Tätigkeit wieder, die nicht derInvestitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen ist. Bei der direktenMethode wird der CF I unmittelbar aus den Einzahlungen und Auszahlungenermittelt. Bei der indirekten Methode wird das Jahresergebnis ohneBerücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses um nicht zahlungswirksameAufwendungen und Erträge bereinigt.o Cashflow II (CF aus Investitionstätigkeit)Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasst den Erwerb und die Veräußerungvon Gegenständen des Anlagevermögens sowie von länger-1 Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 2 (DRS 2) "Kapitalflussrechnung" vom 29. Oktober1999 (BAnz. 2000 S. 10 189), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Deutschen RechnungslegungsÄnderungsstandards Nr. 3 vom 15. Juli 2005 (BAnz. Nr. 164a vom 31. August2005)Seite 67 von 102

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