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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_2011fristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittelfondsoder der Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Dazu gehört auch dieAnlage von Finanzmittelbeständen, die nicht dem Finanzmittelfonds oderder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.o Cashflow III (CF aus Finanzierungstätigkeit)Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit umfasst alle zahlungswirksamenAktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzungder Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des Unternehmensauswirken, vor allem die Aufnahme und Tilgung von Krediten. Hier könnenauch Maßnahmen der Binnenfinanzierung, wie etwa die Finanzierungvon Versorgungsleistungen abgebildet werden.Die Bestände an Zahlungsmitteln (Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen)und Zahlungsmitteläquivalenten (als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige,äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werdenkönnen und nur unwesentlichen Wertschwanungen unterliegen) werden alsFinanzmittelfonds bezeichnet. Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag mussmit der Summe aus Cashflow I, II und III und dem Bestand des Finanzmittelfondszu Beginn der Periode übereinstimmen.Seite 68 von 102

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