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staatliche Doppik

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Dok. SsD_Stand_09_08_2011In den Aufwendungen für Altersversorgung werden die Zuführungen zu denRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Tz. 5.7.2.1.) ausgewiesen.Laufende Pensionszahlungen stellen einen Verbrauch von Pensionsrückstellungendar. Auch die Arbeitgeberanteile der vom Bund / Land übernommenenZahlungen an Zusatzversorgungskassen für die künftigeAltersversorgung der Arbeitnehmer sind in diesem Posten auszuweisen.In diesem Posten werden auch die Leistungen für Beihilfen sowie Fürsorgeleistungenund Unterstützungen ausgewiesen.6.9. AbschreibungenUnter den Abschreibungen werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständedes Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Vermögensgegenständedes Umlaufvermögens, soweit unüblich hoch erfasst.Abschreibungen, die auf einem Ereignis außerordentlicher Natur beruhen, sindals außerordentliche Aufwendungen (Tz. 6.23.) nachzuweisen. Abschreibungenauf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens werden als Bestandteildes Finanzergebnisses ausgewiesen (Tz. 6.17.).Zu den Abschreibungen vgl. grundlegend Tz. 4.2.3..6.9.1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständedes Anlagevermögens und SachanlagenDiese Position enthält plan- und außerplanmäßige Abschreibungen auf erworbeneimmaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen.Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich zu den planmäßigenAbschreibungen vorgenommen, um den niedrigeren beizulegenden Wertzu bilanzieren, und werden separat im Anhang erläutert.Abschreibungen aufgrund der Herabsetzungen von Festwerten sind ebenfalls indiesem Posten auszuweisen.6.9.2. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,soweit unüblich hochAbschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Tz. 5.2.)werden hier ausgewiesen, soweit diese die sonst üblichen Abschreibungendeutlich übersteigen (Dies gilt nicht für Wertpapiere des Umlaufvermögens,Tz. 6.17.). Unüblich hohe Abschreibungen auf Vermögensgegenstände desUmlaufvermögens stellen z. B. erhebliche Abschreibungen auf Forderungendar.Übliche Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögenswerden in den Aufwandsposten Bestandsveränderungen, Materialaufwand odersonstige Aufwendungen ausgewiesen.Seite 59 von 102

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