Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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mehr transParenz und beratunG<br />
um alle Beteiligten, Bewohnerinnen und Bewohnern und Menschen, die<br />
sich für den umzug in eine Einrichtung interessieren, als Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher zu stärken, regelt das Gesetz verschiedene Transparenzpflichten<br />
der Träger.<br />
Diese haben künftig die ihre Einrichtung betreffenden Qualitätsberichte<br />
der Prüfbehörde zu veröffentlichen. Sie haben künftige Bewohnerinnen<br />
und Bewohner vor Vertragsabschluss darauf aufmerksam zu machen und<br />
diese auch über lokale Beratungsangebote und die zuständige Behörde<br />
zu informieren. Außerdem haben Träger auf die interne Beschwerdestelle<br />
aufmerksam zu machen und einer Bewohnerin oder einem Bewohner<br />
Einsicht in die sie oder ihn betreffende Pflegedokumentation zu gewähren<br />
und diese auf Anfrage in Kopie auszuhändigen.<br />
Die zuständige Behörde erstellt umfassende und einheitliche Qualitätsberichte<br />
über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mit weitergehenden<br />
Informationen zum Leistungsangebot der Einrichtung. Sie veröffentlicht<br />
die Berichte im Einrichtungen- und Diensteportal.<br />
Das Einrichtungen- und Diensteportal ist eine Chance für alle Beteiligten:<br />
■ für Bürgerinnen und Bürger, die sich einen Marktüberblick oder Informationen<br />
über die Qualität der Angebote verschaffen wollen,<br />
■ für Einrichtungen, die ihre Angebote und Leistungen präsentieren und<br />
■ für Kommunen, die das Portal als Information für die kommunale<br />
Strukturplanung nutzen können.<br />
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