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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben<br />

ist auch an kürzer dauernde Freistellungen für Pflegende gedacht (Siehe<br />

Seite 80).<br />

Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung sollen in kürzester Zeit<br />

entschieden werden: Im Normalfall innerhalb von fünf wochen. In<br />

bestimmten Situationen verkürzt sich die Frist auf eine Woche (Beispiel:<br />

Krankenhausaufenthalt bei ungeklärter weiterversorgung nach Entlassung).<br />

Die Bürokratie im Bereich der Pflege soll auf das Notwendige gestrafft<br />

werden. Das bringt mehr wirtschaftlichkeit in die Pflege. Pflegekräfte<br />

haben so mehr Zeit, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Das gibt<br />

Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern.<br />

Zugleich wird mehr wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />

Für Qualitätsprüfungen im häuslichen und stationären Bereich werden<br />

strenge Vorgaben gemacht. Ab 2011 werden Einrichtungen einmal im<br />

Jahr geprüft. Bis Ende 2010 wird jede zugelassene Pflegeeinrichtung<br />

mindestens einmal geprüft. Alle Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.<br />

Die Ergebnisse der Prüfberichte sind verständlich und verbraucherfreundlich<br />

zu veröffentlichen (im Internet, im Pflegestützpunkt, in der<br />

Pflegeeinrichtung). Das gilt auch für Ergebnisse anderer Prüfverfahren, die<br />

teilweise an die Stelle der MDK–Prüfungen treten können. Ergebnisse von<br />

wiederholungsprüfungen sind in gleicher weise zeitnah zu veröffentlichen.<br />

um Interessierten den Zugang zu den Informationen noch stärker zu erleichtern,<br />

wird ein für alle verständliches Bewertungssystem eingeführt.<br />

Zur aktuellen Gesetzeslage können Sie sich über die Homepage des<br />

Bundesgesundheitsministeriums unter www.bgm.bund.de informieren.<br />

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