Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben<br />
ist auch an kürzer dauernde Freistellungen für Pflegende gedacht (Siehe<br />
Seite 80).<br />
Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung sollen in kürzester Zeit<br />
entschieden werden: Im Normalfall innerhalb von fünf wochen. In<br />
bestimmten Situationen verkürzt sich die Frist auf eine Woche (Beispiel:<br />
Krankenhausaufenthalt bei ungeklärter weiterversorgung nach Entlassung).<br />
Die Bürokratie im Bereich der Pflege soll auf das Notwendige gestrafft<br />
werden. Das bringt mehr wirtschaftlichkeit in die Pflege. Pflegekräfte<br />
haben so mehr Zeit, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Das gibt<br />
Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern.<br />
Zugleich wird mehr wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />
Für Qualitätsprüfungen im häuslichen und stationären Bereich werden<br />
strenge Vorgaben gemacht. Ab 2011 werden Einrichtungen einmal im<br />
Jahr geprüft. Bis Ende 2010 wird jede zugelassene Pflegeeinrichtung<br />
mindestens einmal geprüft. Alle Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.<br />
Die Ergebnisse der Prüfberichte sind verständlich und verbraucherfreundlich<br />
zu veröffentlichen (im Internet, im Pflegestützpunkt, in der<br />
Pflegeeinrichtung). Das gilt auch für Ergebnisse anderer Prüfverfahren, die<br />
teilweise an die Stelle der MDK–Prüfungen treten können. Ergebnisse von<br />
wiederholungsprüfungen sind in gleicher weise zeitnah zu veröffentlichen.<br />
um Interessierten den Zugang zu den Informationen noch stärker zu erleichtern,<br />
wird ein für alle verständliches Bewertungssystem eingeführt.<br />
Zur aktuellen Gesetzeslage können Sie sich über die Homepage des<br />
Bundesgesundheitsministeriums unter www.bgm.bund.de informieren.<br />
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