Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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und unterstützung für den Alltag zu Hause vermittelt. Die Kosten für<br />
die Schulung werden von den Pflegekassen übernommen. Bei Bedarf wird<br />
auch die Betreuung von kranken Angehörigen sichergestellt.<br />
wo sich eine Selbsthilfegruppe und Schulungsangebote in Ihrer Nähe<br />
befinden, erfahren Sie bei der:<br />
Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Mundenheimer Straße 239<br />
67061 Ludwigshafen<br />
Telefon 0621/5698 60<br />
Telefax 0621/5828 32<br />
alzheimer-rhpf@gmx.de.<br />
betreuunG für an demenz erKranKte<br />
menschen<br />
Sowohl die Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2002, als auch das<br />
Pflege-weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten<br />
ist, haben die Leistungsansprüche von Menschen mit erheblichem<br />
allgemeinem Betreuungsbedarf erweitert. um anspruchsberechtigt zu<br />
sein, muss nicht zwingend eine Pflegestufe vorliegen. Es reicht aus, dass<br />
ein geringer Hilfebedarf bei der Grundpflege und ein Hilfebedarf bei der<br />
Hauswirtschaft vorliegen. Zudem muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />
(MDK) Auswirkungen von Krankheit oder Behinderung<br />
auf die Aktivitäten des täglichen Lebens feststellen, die zu einer Einschränkung<br />
der Alltagskompetenz geführt haben.<br />
Ist ein Leistungsanspruch festgestellt, stellt die Pflegekasse jährlich bis<br />
zu 2.400 Euro (bis zu 100 Euro pro Monat bei erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz und bis zu 200 Euro pro Monat bei einer in erhöhtem<br />
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