30.11.2012 Aufrufe

Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

vertrauen können. Eine solche Vollmacht bedarf – von wenigen Fällen<br />

abgesehen – nicht der notariellen Form. Sie ist sogar formlos gültig. Allerdings<br />

empfiehlt es sich, sie zu Beweiszwecken schriftlich abzufassen. Bei<br />

Bankgeschäften ist es ratsam, die Vollmacht bei dem Bankinstitut selbst<br />

auszustellen. Bei einer Vollmacht über Gesundheitsfragen oder Fragen<br />

des Aufenthalts gelten zum Schutz der betreuungsbedürftigen Person<br />

besondere Regelungen. Daher sollten Sie sich für diese Fragen Rechtsrat<br />

einholen. Über Einzelheiten einer Vollmacht beraten Sie Notarinnen und<br />

Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und auch die Betreuungsbehörden<br />

und Betreuungsvereine.<br />

Betreuungsverfügung<br />

wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, aber dennoch bestimmte<br />

Anweisungen für den Fall treffen wollen, dass Sie Ihre Angelegenheiten<br />

nicht mehr selbstständig regeln können, dann ist das durch eine Betreuungsverfügung<br />

möglich. Diese sollten Sie schriftlich abfassen und an<br />

einem geeigneten ort hinterlegen, beziehungsweise einer Person Ihres<br />

Vertrauens übergeben. In der Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise<br />

festlegen, wer vom Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt<br />

werden soll oder – manchmal noch wichtiger – wer auf keinen Fall Betreuerin<br />

oder Betreuer sein sollte. Sie können auch wünsche für Ihre Lebensführung<br />

niederlegen, damit die gerichtlich bestellte Betreuerin oder<br />

der Betreuer darüber informiert ist und sich daran orientieren kann.<br />

Patientenverfügung<br />

Viele Menschen haben Angst, am Lebensende gegen ihren willen künstlich<br />

am Leben gehalten zu werden und nicht in würde sterben zu können.<br />

Dagegen kann man sich durch eine Patientenverfügung absichern.<br />

6<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!