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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Anspruch auf Pflegeberatung<br />

Seit dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch<br />

gegenüber den Pflege- und Krankenkassen auf Hilfe und unterstützung<br />

durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. In Rheinland-Pfalz<br />

sind diese in den Pflegestützpunkten angesiedelt. Das stellt eine umfassende<br />

Beratung „aus einer Hand“ sicher.<br />

informations- und beschwerdeteLefon<br />

PfLeGe und wohnen in einrichtunGen<br />

Meist sind pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige mit den<br />

Anbietern von Pflegeleistungen und mit Pflegeeinrichtungen zufrieden.<br />

Dennoch kann es vorkommen, dass Schwierigkeiten oder Mängel in der<br />

Pflege auftreten. Beim Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und<br />

wohnen in Einrichtungen kann man sich über Mängel beschweren und<br />

Rat einholen. Diese wichtige Anlaufstelle wurde von den Pflegestützpunkten<br />

und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit unterstützung der<br />

Pflegekassen und des Sozialministeriums eingerichtet.<br />

Informations- und Beschwerdetelefon<br />

Pflege und Wohnen in Einrichtungen<br />

bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Seppel-Glückert-Passage 10<br />

55116 Mainz<br />

Telefon 06131/284841<br />

Telefax 06131/284870<br />

pflege@vz-rlp.de und lwtg@vz-rlp.de<br />

www.vz-rlp.de<br />

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