Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, die Personen, denen sie<br />
zur Seite gestellt sind, in dem ihnen übertragenen wirkungskreis zu vertreten.<br />
Beispielsweise bei Bankangelegenheiten, bei der organisation des<br />
Haushaltes oder der notwendigen Pflege. Dabei ist das wohl des betreuten<br />
Menschen Maßstab für ihr Handeln. Das bedeutet, dass Betreuerinnen<br />
und Betreuer die Vorstellungen der Betroffenen ernst nehmen und ihre<br />
wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen sollen. Für manche Entscheidungen<br />
brauchen Betreuerinnen und Betreuer zum Schutz der Betroffenen<br />
die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Sie unterliegen einer<br />
gerichtlichen Kontrolle. Dies gilt unter anderem für wichtige Angelegenheiten<br />
im Bereich der Gesundheitsfürsorge, der Aufenthaltsbestimmung<br />
sowie für die wohnungsauflösung.<br />
möGLichKeiten der rechtLichen vorsorGe<br />
Viele Menschen wollen nicht einfach zuwarten, bis sie selbst nicht mehr<br />
handlungsfähig sind und dann vom Betreuungsgericht eine Betreuerin<br />
oder ein Betreuer bestellt werden muss. Sie regeln Ihre Angelegenheiten<br />
frühzeitig. Ein Betreuungsverfahren ist dann in der Regel nicht mehr nötig.<br />
Im Übrigen siehe auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter<br />
bestellen, die oder der für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht mehr<br />
in der Lage sind. Sie sollten dafür eine Person Ihres Vertrauens auswählen,<br />
bei der Sie sicher sind, dass sie Ihre individuellen Vorstellungen und<br />
wünsche kennt und umsetzt. Mit einer Vollmacht könnte die bevollmächtigte<br />
Person sofort handeln. Darin liegt natürlich auch eine Gefahr<br />
des Missbrauchs. Sie sollten deshalb sehr genau überlegen, wem Sie voll