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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, die Personen, denen sie<br />

zur Seite gestellt sind, in dem ihnen übertragenen wirkungskreis zu vertreten.<br />

Beispielsweise bei Bankangelegenheiten, bei der organisation des<br />

Haushaltes oder der notwendigen Pflege. Dabei ist das wohl des betreuten<br />

Menschen Maßstab für ihr Handeln. Das bedeutet, dass Betreuerinnen<br />

und Betreuer die Vorstellungen der Betroffenen ernst nehmen und ihre<br />

wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen sollen. Für manche Entscheidungen<br />

brauchen Betreuerinnen und Betreuer zum Schutz der Betroffenen<br />

die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Sie unterliegen einer<br />

gerichtlichen Kontrolle. Dies gilt unter anderem für wichtige Angelegenheiten<br />

im Bereich der Gesundheitsfürsorge, der Aufenthaltsbestimmung<br />

sowie für die wohnungsauflösung.<br />

möGLichKeiten der rechtLichen vorsorGe<br />

Viele Menschen wollen nicht einfach zuwarten, bis sie selbst nicht mehr<br />

handlungsfähig sind und dann vom Betreuungsgericht eine Betreuerin<br />

oder ein Betreuer bestellt werden muss. Sie regeln Ihre Angelegenheiten<br />

frühzeitig. Ein Betreuungsverfahren ist dann in der Regel nicht mehr nötig.<br />

Im Übrigen siehe auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter<br />

bestellen, die oder der für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht mehr<br />

in der Lage sind. Sie sollten dafür eine Person Ihres Vertrauens auswählen,<br />

bei der Sie sicher sind, dass sie Ihre individuellen Vorstellungen und<br />

wünsche kennt und umsetzt. Mit einer Vollmacht könnte die bevollmächtigte<br />

Person sofort handeln. Darin liegt natürlich auch eine Gefahr<br />

des Missbrauchs. Sie sollten deshalb sehr genau überlegen, wem Sie voll

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