Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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den Leistungen der Einrichtung partizipieren können. Das ist eine interessante<br />
zusätzliche Perspektive für die Träger. Diese sind verpflichtet, entsprechende<br />
Konzepte zu entwickeln. Ab März 2010 können Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher dieses erweiterte und kostenlose Angebot täglich von<br />
Montag bis Freitag in der Zeit von 10–13 Uhr und Donnerstag zusätzlich<br />
zwischen 14 und 17 uhr direkt in Anspruch nehmen. In der übrigen Zeit<br />
kann eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden.<br />
Die Mitarbeiterinnen des Informations- und Beschwerdetelefons sind<br />
unter der Telefonnummer 06131/284841 erreichbar.<br />
Außerdem sollen kommunale Gebietskörperschaften ehrenamtliche<br />
Patinnen und Paten für die Einrichtungen in ihrer Region und in Abstimmung<br />
mit diesen benennen können. Dabei kann es sich z. B. um Engagierte<br />
aus Behinderten- und Seniorenbeiräten handeln. Die Kommunen<br />
können diese Regelung als Anlass nutzen, Bürgerinnen und Bürger zu<br />
motivieren, eine Patenschaft für eine Einrichtung oder dort lebende<br />
Bewohnerinnen und Bewohner zu übernehmen.<br />
In keinem anderen Land ist die unterstützung von Teilhabe ein so wesentliches<br />
Ziel des Gesetzes wie in Rheinland-Pfalz. wir wollen damit erreichen,<br />
dass sich Einrichtungen und Träger spürbar in Richtung sozialräumliche<br />
unterstützung und Pflege weiterentwickeln und dass sie sich in das<br />
wohnquartier öffnen.<br />
wirKunGsvoLLe überPrüfunG<br />
der einrichtunGen<br />
Schon seit September 2007 werden die Prüfungen der Beratungs- und<br />
Prüfbehörde (ehemals Heimaufsicht) grundsätzlich unangemeldet<br />
durchgeführt. Das wurde jetzt zur Norm gemacht. Die Prüfungen sollen<br />
grundsätzlich jährlich stattfinden und können sich auf bestimmte<br />
Schwerpunkte beziehen.