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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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den Leistungen der Einrichtung partizipieren können. Das ist eine interessante<br />

zusätzliche Perspektive für die Träger. Diese sind verpflichtet, entsprechende<br />

Konzepte zu entwickeln. Ab März 2010 können Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher dieses erweiterte und kostenlose Angebot täglich von<br />

Montag bis Freitag in der Zeit von 10–13 Uhr und Donnerstag zusätzlich<br />

zwischen 14 und 17 uhr direkt in Anspruch nehmen. In der übrigen Zeit<br />

kann eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden.<br />

Die Mitarbeiterinnen des Informations- und Beschwerdetelefons sind<br />

unter der Telefonnummer 06131/284841 erreichbar.<br />

Außerdem sollen kommunale Gebietskörperschaften ehrenamtliche<br />

Patinnen und Paten für die Einrichtungen in ihrer Region und in Abstimmung<br />

mit diesen benennen können. Dabei kann es sich z. B. um Engagierte<br />

aus Behinderten- und Seniorenbeiräten handeln. Die Kommunen<br />

können diese Regelung als Anlass nutzen, Bürgerinnen und Bürger zu<br />

motivieren, eine Patenschaft für eine Einrichtung oder dort lebende<br />

Bewohnerinnen und Bewohner zu übernehmen.<br />

In keinem anderen Land ist die unterstützung von Teilhabe ein so wesentliches<br />

Ziel des Gesetzes wie in Rheinland-Pfalz. wir wollen damit erreichen,<br />

dass sich Einrichtungen und Träger spürbar in Richtung sozialräumliche<br />

unterstützung und Pflege weiterentwickeln und dass sie sich in das<br />

wohnquartier öffnen.<br />

wirKunGsvoLLe überPrüfunG<br />

der einrichtunGen<br />

Schon seit September 2007 werden die Prüfungen der Beratungs- und<br />

Prüfbehörde (ehemals Heimaufsicht) grundsätzlich unangemeldet<br />

durchgeführt. Das wurde jetzt zur Norm gemacht. Die Prüfungen sollen<br />

grundsätzlich jährlich stattfinden und können sich auf bestimmte<br />

Schwerpunkte beziehen.

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