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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Begutachtung der Pflegebedürftigkeit<br />

ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz. Er ist der sozialmedizinische<br />

Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken-<br />

und Pflegekassen. Zu seinen Aufgaben gehören die persönliche Begutachtung<br />

der Pflegebedürftigen und die Beratung der Pflegekassen bei<br />

grundsätzlichen Fragen. Darüber hinaus berät er Pflegeheime und Pflegedienste<br />

zur Qualitätssicherung und führt Qualitätsprüfungen durch.<br />

Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />

erhält von der Pflegekasse den Auftrag, festzustellen,<br />

ob und in welchem umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. während eines<br />

Hausbesuchs wird vom MDK der Pflegebedarf bei den verschiedenen<br />

Verrichtungen ermittelt und die entsprechende Pflegestufe festgestellt.<br />

Das wird in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst und an<br />

die Pflegekasse weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Leistungszusage.<br />

Der oder die Versicherte wird von der Pflegekasse schriftlich über<br />

die Entscheidung informiert.<br />

Kontaktaufnahme zur Pflegekasse<br />

um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen<br />

Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Pflegekassen sind die Träger der sozialen<br />

Pflegeversicherung. Ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen<br />

wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen<br />

sind daher auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die<br />

Pflegeversicherung. Personen, die privat kranken- und pflegeversichert<br />

sind, erhalten Leistungen aus ihrer privaten Pflegeversicherung.

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