Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Begutachtung der Pflegebedürftigkeit<br />
ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz. Er ist der sozialmedizinische<br />
Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken-<br />
und Pflegekassen. Zu seinen Aufgaben gehören die persönliche Begutachtung<br />
der Pflegebedürftigen und die Beratung der Pflegekassen bei<br />
grundsätzlichen Fragen. Darüber hinaus berät er Pflegeheime und Pflegedienste<br />
zur Qualitätssicherung und führt Qualitätsprüfungen durch.<br />
Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />
erhält von der Pflegekasse den Auftrag, festzustellen,<br />
ob und in welchem umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. während eines<br />
Hausbesuchs wird vom MDK der Pflegebedarf bei den verschiedenen<br />
Verrichtungen ermittelt und die entsprechende Pflegestufe festgestellt.<br />
Das wird in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst und an<br />
die Pflegekasse weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Leistungszusage.<br />
Der oder die Versicherte wird von der Pflegekasse schriftlich über<br />
die Entscheidung informiert.<br />
Kontaktaufnahme zur Pflegekasse<br />
um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen<br />
Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Pflegekassen sind die Träger der sozialen<br />
Pflegeversicherung. Ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen<br />
wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen<br />
sind daher auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die<br />
Pflegeversicherung. Personen, die privat kranken- und pflegeversichert<br />
sind, erhalten Leistungen aus ihrer privaten Pflegeversicherung.