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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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wendigkeit gesetzlicher Betreuung oder von Patientenvollmachten und<br />

Patientenverfügungen mit den Betroffenen und Angehörigen besprochen.<br />

Dabei achtet der Sozialdienst im Krankenhaus darauf, dass die Patientin<br />

oder der Patient rechtliche Ansprüche frühzeitig geltend macht. Der Sozialdienst<br />

im Krankenhaus oder in der Rehaklinik arbeitet eng mit anderen<br />

Diensten und Einrichtungen zusammen, beispielsweise mit den Pflegestützpunkten<br />

oder Betreuungsbehörden.<br />

Den Sozialdienst im Krankenhaus erreichen Sie im Krankenhaus, in der<br />

Rehaklinik oder über die:<br />

Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V.<br />

(DVSG e.V.)<br />

Kaiserstraße 42<br />

55116 Mainz<br />

Telefon 06131/22 24 22<br />

Telefax 06131/22 24 58<br />

info@dvsg.org<br />

www.dvsg.org.<br />

wenn PfLeGe zu hause nicht mehr<br />

möGLich ist<br />

Familien, die sich entschlossen haben, pflegebedürftige Angehörige zu<br />

Hause zu betreuen, sind meist hoch motiviert und stellen ihren gesamten<br />

Alltag auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen ein. wenn sich<br />

deren Gesundheitszustand verschlechtert oder die Belastung der Pflegearbeit<br />

nicht mehr tragbar ist, dann werden Sie über die Möglichkeit einer<br />

Pflege in einer Pflegeeinrichtung nachdenken.

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