Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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wendigkeit gesetzlicher Betreuung oder von Patientenvollmachten und<br />
Patientenverfügungen mit den Betroffenen und Angehörigen besprochen.<br />
Dabei achtet der Sozialdienst im Krankenhaus darauf, dass die Patientin<br />
oder der Patient rechtliche Ansprüche frühzeitig geltend macht. Der Sozialdienst<br />
im Krankenhaus oder in der Rehaklinik arbeitet eng mit anderen<br />
Diensten und Einrichtungen zusammen, beispielsweise mit den Pflegestützpunkten<br />
oder Betreuungsbehörden.<br />
Den Sozialdienst im Krankenhaus erreichen Sie im Krankenhaus, in der<br />
Rehaklinik oder über die:<br />
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V.<br />
(DVSG e.V.)<br />
Kaiserstraße 42<br />
55116 Mainz<br />
Telefon 06131/22 24 22<br />
Telefax 06131/22 24 58<br />
info@dvsg.org<br />
www.dvsg.org.<br />
wenn PfLeGe zu hause nicht mehr<br />
möGLich ist<br />
Familien, die sich entschlossen haben, pflegebedürftige Angehörige zu<br />
Hause zu betreuen, sind meist hoch motiviert und stellen ihren gesamten<br />
Alltag auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen ein. wenn sich<br />
deren Gesundheitszustand verschlechtert oder die Belastung der Pflegearbeit<br />
nicht mehr tragbar ist, dann werden Sie über die Möglichkeit einer<br />
Pflege in einer Pflegeeinrichtung nachdenken.