Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Die Pflegekassen können Leistungen der jeweiligen Pflegestufe rückwirkend<br />
ab dem Tag der Antragstellung bewilligen; frühestens jedoch von<br />
dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. In<br />
aller Regel erhalten pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung<br />
von Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt wurde.<br />
Beachten Sie, dass das Verfahren zur Feststellung der Pflegestufe einige<br />
Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Pflegestützpunkte helfen Ihnen, die<br />
notwendigen Anträge bei Ihrer Pflegekasse zu stellen.<br />
Die Pflegekassen finanzieren Hilfen bei Pflegebedürftigkeit als Geld- oder<br />
Sachleistung entsprechend der jeweiligen Pflegestufe. Einen Überblick<br />
über die verschiedenen Leistungen erhalten Sie auf Seite 43 ff. Eine<br />
Übersicht über die Pflegestufen sowie die Leistungsinhalte und deren<br />
Kosten finden Sie im Anhang dieser Broschüre, Seite 108 ff. Die Pflegeversicherung<br />
ist eine Basisversorgung und deckt unter umständen nicht<br />
alle entstehenden Kosten ab. Können Sie verbleibende Kosten nicht aus<br />
Ihrem Einkommen oder Vermögen bestreiten, dann stellen Sie bei Ihrer<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung einen Antrag auf Sozialhilfe. Die Fachkräfte<br />
der Pflegestützpunkte stehen Ihnen dabei zur Seite.<br />
Vorrang der häuslichen Pflege<br />
Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ dienen die Leistungen der<br />
Pflegeversicherung vorrangig dazu, die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft<br />
von Familienangehörigen und Nachbarn zu ergänzen und zu<br />
unterstützen. So können pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich<br />
zu Hause in ihrer gewohnten umgebung bleiben. Als Basisversorgung<br />
deckt die Pflegeversicherung einen großen Teil der notwendig gewordenen<br />
Hilfen ab. Durch die unterschiedlichen Leistungsarten sollen die individuellen<br />
Bedürfnisse, wünsche und Lebenssituationen der pflegebedürftigen<br />
Menschen berücksichtigt werden.<br />
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