Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Beispiel 3<br />
Erna Schneider wird von ihrem Mann gepflegt. Das Ehepaar hat weder<br />
Kinder noch nahe Bekannte. wegen einer akuten Erkrankung wird Herr<br />
Schneider kurzfristig ins Krankenhaus eingewiesen. Da Frau Schneider zu<br />
hilfebedürftig ist, um allein in der wohnung zu bleiben, muss sofort<br />
ein Kurzzeitpflegeplatz gefunden werden. Mit Hilfe des zuständigen Pflegestützpunktes<br />
wird ein Pflegeplatz für vier wochen gefunden. Als Frau<br />
Schneider zurückkehrt, ist ihr Mann seit einer woche wieder zu Hause<br />
und ausreichend erholt, um die Versorgung wieder aufnehmen zu können.<br />
Pflegehilfsmittel<br />
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese die<br />
Pflege erleichtern, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder eine<br />
selbstständigere Lebensführung ermöglichen.<br />
Erleichtert wird die Pflege beispielsweise durch einen Pflegelifter, mit<br />
dessen Hilfe eine pflegebedürftige Person aus dem Bett gehoben werden<br />
kann, oder durch ein höhenverstellbares Pflegebett, das eine den Rücken<br />
schonende Versorgung ermöglicht.<br />
Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese<br />
prüft die Notwendigkeit und stellt die Geräte dann leihweise und in der<br />
Regel kostenlos zur Verfügung. Für Hilfsmittel, die zum Verbleib bestimmt<br />
sind, entstehen dem Versicherten Kosten durch eine Zuzahlung<br />
in Höhe von zehn Prozent der Kosten des Hilfsmittels, maximal 25 Euro.<br />
Die Pflegekasse übernimmt auch notwendige bauliche Veränderungen zur<br />
Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (Umbaumaßnahmen) bis<br />
zu 2.557 Euro.<br />
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