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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Absicherung gegen Unfälle während der Pflegetätigkeit<br />

Bei der Pflege von Angehörigen besteht grundsätzlich die Gefahr eines<br />

unfalls. Pflegepersonen genießen den Schutz der gesetzlichen unfallversicherung.<br />

Der unfallschutz ist für die Versicherten beitragsfrei, denn<br />

die Kosten tragen die Gemeinden. unfallversichert sind alle Familienangehörigen,<br />

Nachbarinnen und Nachbarn oder befreundeten Personen,<br />

die nicht erwerbsmäßig häusliche Pflege leisten. Voraussetzung ist,<br />

dass eine in eine Pflegestufe eingestufte Person gepflegt wird, die Pflege<br />

nicht erwerbsmäßig geleistet wird und in der häuslichen umgebung<br />

stattfindet. wenn Sie Fragen zur unfallversicherung haben, wenden Sie<br />

sich an die unfallkasse Rheinland-Pfalz:<br />

Unfallkasse Rheinland-Pfalz<br />

orensteinstraße 10<br />

56626 Andernach<br />

Telefon 02632/960 0<br />

Telefax 02632/960 100<br />

info@ukrlp.de<br />

www.ukrlp.de.<br />

Alterssicherung von Pflegepersonen<br />

Eine Pflegetätigkeit, die nicht erwerbsmäßig geleistet<br />

wird, kann in ähnlicher weise wie die Kindererziehung<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen<br />

werden. Die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung<br />

eröffnet gleichzeitig auch die Möglichkeit, die staatliche<br />

Förderung für eine „Riester-Rente“ in Anspruch zu<br />

nehmen.

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