Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Absicherung gegen Unfälle während der Pflegetätigkeit<br />
Bei der Pflege von Angehörigen besteht grundsätzlich die Gefahr eines<br />
unfalls. Pflegepersonen genießen den Schutz der gesetzlichen unfallversicherung.<br />
Der unfallschutz ist für die Versicherten beitragsfrei, denn<br />
die Kosten tragen die Gemeinden. unfallversichert sind alle Familienangehörigen,<br />
Nachbarinnen und Nachbarn oder befreundeten Personen,<br />
die nicht erwerbsmäßig häusliche Pflege leisten. Voraussetzung ist,<br />
dass eine in eine Pflegestufe eingestufte Person gepflegt wird, die Pflege<br />
nicht erwerbsmäßig geleistet wird und in der häuslichen umgebung<br />
stattfindet. wenn Sie Fragen zur unfallversicherung haben, wenden Sie<br />
sich an die unfallkasse Rheinland-Pfalz:<br />
Unfallkasse Rheinland-Pfalz<br />
orensteinstraße 10<br />
56626 Andernach<br />
Telefon 02632/960 0<br />
Telefax 02632/960 100<br />
info@ukrlp.de<br />
www.ukrlp.de.<br />
Alterssicherung von Pflegepersonen<br />
Eine Pflegetätigkeit, die nicht erwerbsmäßig geleistet<br />
wird, kann in ähnlicher weise wie die Kindererziehung<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen<br />
werden. Die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung<br />
eröffnet gleichzeitig auch die Möglichkeit, die staatliche<br />
Förderung für eine „Riester-Rente“ in Anspruch zu<br />
nehmen.