Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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PfLeGebedürftiG heisst nicht unbedinGt<br />
auch betreuunGsbedürftiG<br />
wer pflegebedürftig ist, ist nicht unbedingt auch betreuungsbedürftig.<br />
Betreuungsbedürftigkeit im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn eine<br />
Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen<br />
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung<br />
ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das trifft häufig für pflegebedürftige<br />
Personen zu, beispielsweise bei orientierungs- oder Bewusstlosigkeit<br />
nach einem Schlaganfall oder bei fortschreitender demenzieller<br />
Erkrankung. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie in solchen Situationen<br />
rechtlich verfahren wird und wie man zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht,<br />
eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung<br />
selbst Vorsorge treffen kann. Der Ratgeber „wer hilft mir, wenn ...”<br />
enthält hierzu Informationen und Vordrucke. Er ist im Internet unter<br />
www.justiz.rlp.de, unter Service, Broschüren als Download eingestellt.<br />
Darüber hinaus stehen Ihnen die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine<br />
als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktadressen erhalten<br />
Sie bei Ihrem zuständigen Pflegestützpunkt (Adressen siehe im Anhang<br />
Seite 113).