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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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stützung beim Einkaufen, Kochen oder Reinigen der wohnung, muss in<br />

diesen Fällen grundsätzlich selbst finanziert werden. Die Pflegestützpunkte<br />

informieren Sie über die bestehenden Hilfsangebote. Sie stellen auch<br />

den Kontakt zur Stadt- und Kreisverwaltung her, wenn Ihnen keine ausreichenden<br />

Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />

Beispiel:<br />

Hans und Else König, beide über 80 Jahre alt, fallen die Arbeiten im<br />

Haushalt seit geraumer Zeit immer schwerer. Auch die Einkäufe<br />

können sie nur noch mit großen Anstrengungen erledigen, weil für<br />

die wohnung im vierten obergeschoss kein Aufzug zur Verfügung<br />

steht. Die erwachsenen Kinder wohnen weiter entfernt, Nachbarn<br />

kommen aus Altersgründen ebenfalls nicht für eine unterstützung<br />

in Frage. Das Ehepaar lebt von der Rente, die Herr König aus seiner<br />

Arbeit als leitender Angestellter in der Verwaltung bezieht.<br />

während eines Krankenhausaufenthaltes erfährt Frau König die Adresse<br />

des zuständigen Pflegestützpunktes. Sie ruft dort an und bittet um<br />

einen Hausbesuch. Ein paar Tage später können sie und ihr Mann ein<br />

ausführliches Gespräch mit einer Fachkraft des örtlichen Pflegestützpunktes<br />

führen. Dabei werden ihnen Anbieter von Dienstleistungen<br />

in der Nähe genannt und das Ehepaar König entscheidet sich für die<br />

Firma „Rund um Haus und Garten“ mit Sitz im gleichen Stadtteil. Eine<br />

Mitarbeiterin der Firma soll künftig montags und freitags für jeweils<br />

zwei Stunden die Grundreinigung der wohnung übernehmen. Außerdem<br />

wird geplant, dass Frau König die Liste für den wocheneinkauf<br />

im Supermarkt einer Mitarbeiterin von „Rund um Haus und Garten“<br />

mittwochs telefonisch durchgibt, diese einkauft und die Lebensmittel<br />

am nächsten Tag direkt in den vierten Stock bringt. Die Kosten für die<br />

vereinbarten Dienstleistungen werden nach einem festen Stundensatz<br />

berechnet und von den Königs bezahlt.<br />

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